Ein bahnbrechendes Gesetz läutet in Berlin eine neue Ära ein! Am Freitag tritt das lang erwartete Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das das veraltete Transsexuellengesetz der 80er Jahre ablöst. „Ein riesiger queerpolitischer Meilenstein“, jubelt der queere Verband LSVD+. Ab dem 1. November dürfen trans, inter und nicht-binäre Menschen ihre Geschlechtsidentität und ihren Namen endlich ohne bürokratischen Albtraum ändern.
Doch wie funktioniert das Ganze? Zunächst müssen die Betroffenen beim Standesamt anmelden und nach einer dreimonatigen Wartezeit zur Beurkundung erneut erscheinen. Die Optionen? Männlich, weiblich, divers oder gar keine Angabe. Seit dem 1. August haben bereits etwa 1.200 Menschen in Berlin diesen Schritt unternommen, wobei die Anmeldungen in verschiedenen Bezirken stark variieren. Während Reinickendorf nur 46 Anträge verzeichnet, drängten in Friedrichshain-Kreuzberg gleich 208 Interessierte an die Ämter. Wie gut diese Änderung jedoch vollzogen wird, bleibt eine Frage!
Kritik an Umsetzung
Eine düstere Wolke schwebt über der Umsetzung: der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg gibt an, nicht genug räumliche oder personelle Kapazitäten für einen „sensiblen Umgang“ mit den Anträgen zu besitzen. Kerstin Thost vom LSVD+ hat ebenfalls große Zweifel angesichts der angespannten Situation bei den Behörden. „Wie gut die Umsetzung klappt, ist nicht vorhersehbar“, warnt sie. Zudem bleibt unklar, welche Vornamen akzeptiert werden – während Neukölln geschlechtsneutrale Namen akzeptiert, sieht man in Friedrichshain-Kreuzberg nur Einzelfallentscheidungen vor.
Trotz der vorhandenen Kritik betrachtet Thost das Gesetz als „Paradigmenwechsel“ hin zur Selbstbestimmung. Die bisherigen Hürden des Transsexuellengesetzes waren für viele unhaltbar. Sophie Vogel, die sich mit 15 Jahren als trans outete, kennt diesen Kampf nur zu gut: Nach notwendigen Gutachten und vielen Rückschlägen darf sie erst seit 2021 ihren Geschlechtseintrag ändern. Und auch wenn sie stolz ihren Ausweis vorzeigt, bleibt der Weg zur Operation lang und steinig – die Vorschriften für geschlechtsangleichende Maßnahmen bleiben rigoros und schmälern die Hoffnung auf schnelle Verbesserungen. Der Kampf für Selbstbestimmung und Akzeptanz geht also weiter!
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