Im aufsehenerregenden Prozess um die gewerbsmäßige Schleusung thailändischer Prostituierter fordert die Staatsanwaltschaft in Schwerin drastische vier Jahre Haft für die 45-jährige Angeklagte aus Thailand. Die Verteidigung hingegen setzt auf mildernde Umstände und fordert nur drei Jahre und fünf Monate, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. Die Spannung im Gerichtssaal steigt, während alle auf das Urteil am Dienstagnachmittag warten.
Vermietung von Arbeitsräumen an illegale Prostituierte
Die Angeklagte hat bereits gestanden, dass sie Arbeitsräume für Prostituierte vermietet hat, die sich illegal in Deutschland aufhielten. Diese lukrativen Prostitutionsstätten lagen strategisch in Winsen an der Luhe, Marne, Hamburg und Schwerin. Ein erschreckendes Netzwerk, das nun ans Licht kommt! Dennoch weist die Angeklagte die Vorwürfe zurück, sie habe Anteile von den Einnahmen der Prostituierten erhalten, um sogenannte Schleusungsschulden zu begleichen – ein weiteres brisantes Detail in einem bereits aufgeladenen Fall.
Die Anklage umfasst 34 Fälle der gewerbsmäßigen Schleusung, was das ganze Vorhaben als brutale Ausbeutung erscheinen lässt. Doch eine Verständigung zwischen den Beteiligten sorgte für etwas Licht am Ende des Tunnels: Im Gegenzug für ihr Geständnis wurde der Frau eine maximal mögliche Freiheitsstrafe von vier Jahren und einem Monat in Aussicht gestellt. Ein Deal, der die Gemüter sowohl im Gericht als auch in der Öffentlichkeit erhitzen könnte.