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Schüsse auf der A7: Prozess um gefährlichen Lkw-Fahrer in Fulda

Ein dramatischer Vorfall auf der A7 bei Niederaula hat die Gerichte in Aufruhr versetzt! Ein 44-jähriger Lkw-Fahrer steht im Verdacht, mit einer Gasdruckpistole auf die Fahrerkabine eines anderen Lkw geschossen zu haben. Die Schüsse fielen am 23. Januar dieses Jahres, und der Prozess um versuchten Mord und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr hat bereits für viel Aufsehen gesorgt. Die zentrale Frage: Wer war hinter dem Steuer und wo befand sich der Lastwagen zu diesem Zeitpunkt?

Am zweiten Prozesstag, dem 7. November, wurden Polizeibeamte aus Hessen, Bayern und Niedersachsen befragt, die alle in die Ermittlungen involviert waren. Der Angeklagte, ein hagerer Mann mit Vollbart, hat seit seiner Festnahme im Februar erheblich an Gewicht verloren. Er sitzt mit gefalteten Händen auf der Anklagebank und gibt an, im Stau mit der Gasdruckwaffe „nur gespielt“ zu haben. Doch die Beweise sprechen eine andere Sprache! Bei einer Durchsuchung seines Autos fanden die Ermittler 90 Gaskartuschen und 10.000 Stahlrundkugeln, die für die Waffe bestimmt waren.

Die Waffe und die Ermittlungen

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte mit einer Umarex Racegun CO2-Pistole schoss, die bei seiner Festnahme sichergestellt wurde. Die Schüsse könnten möglicherweise zwei Lkw-Seitenscheiben durchschlagen haben, was durch ein ballistisches Gutachten am 14. November geklärt werden soll. Die Ermittler haben zudem Dash-Cam-Aufnahmen des Geschädigten ausgewertet, die Hinweise auf den Tatort und andere Lkw im Stau lieferten. Ein Fernfahrer konnte das blaue Fahrzeug des Angeklagten anhand spezifischer Merkmale beschreiben.

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Nach einer erfolglosen Öffentlichkeitsfahndung wandten sich die Ermittler an die Influencerin einer RTL2-Serie, die den Aufruf in ihrem Netzwerk verbreitete. Dies führte zu zwei wertvollen Hinweisen, die schließlich zur Identifizierung des Fahrzeugs und des Fahrers führten. Der Arbeitgeber des Angeklagten bestätigte, dass dieser zur Tatzeit im Stau stand und als zuverlässig galt. Die Frage bleibt: Wie wird das Gericht entscheiden, und welche Strafe droht dem Angeklagten, der bislang nicht strafrechtlich aufgefallen ist?

Quelle/Referenz
fuldaerzeitung.de

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