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Scholz bringt neues Migrationsabkommen mit Usbekistan auf den Weg!

Bundeskanzler Olaf Scholz hat bei seinem Besuch in der jahrhundertealten Seidenstadt Samarkand ein wichtiges Migrationsabkommen mit Usbekistan unterzeichnet, das die Anwerbung von Fachkräften für Deutschland und die Rückführung von Migranten ohne Bleiberecht regelt – ein entscheidender Schritt in der Migrationspolitik der Ampel-Regierung!

Samarkand (dpa) – Auf seiner Reise durch Zentralasien hat Bundeskanzler Olaf Scholz in der historischen Stadt Samarkand, die an der berühmten Seidenstraße liegt, ein bedeutendes Abkommen mit Usbekistan unterzeichnet. Ziel dieser Vereinbarung ist eine engere Kooperation bei der Steuerung der Migration nach Deutschland. Im Fokus stehen die Anwerbung von Fachkräften, insbesondere aus den Bereichen Pflege und Gesundheit, sowie die Rückführung von Usbeken, die keinen Anspruch auf Aufenthalt in Deutschland haben.

Ein besonders interessanter Aspekt des Abkommens betrifft die Rückführung, wenngleich es sich dabei nur um einen kleinen Personenkreis handelt. Laut offiziellen Zahlen sind nur rund 200 Usbeken betroffen, was weniger als 0,1 Prozent der insgesamt 225.000 ausreisepflichtigen Migranten in Deutschland ausmacht. Derzeit leben etwa 13.700 Usbeken im Land.

Migrationspolitik der Ampel-Regierung

Diese Vereinbarung ist nur eine von mehreren, die die Bundesregierung in ihren Bemühungen um eine effektive Migrationspolitik verfolgt. Um solche Abkommen auszuhandeln, hat die Ampel-Regierung Joachim Stamp als Beauftragten eingesetzt. Dies verdeutlicht, wie wichtig die Regierung individuelle Abkommen mit Herkunftsländern für ihre Migrationsstrategie erachtet.

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Das Migrationsabkommen mit Usbekistan ist bereits das sechste seiner Art. Erst vor kurzem wurde ein vergleichbares Abkommen mit Kenia in Berlin unterzeichnet. Zuvor bestehende Vereinbarungen bestehen mit Ländern wie Indien, Georgien, Marokko und Kolumbien. Zudem sind die Verhandlungen mit Moldau und Kirgistan weit fortgeschritten, und Gespräche mit den Philippinen und Ghana sind ebenfalls im Gange. Alle diese Abkommen verfolgen zwei Hauptziele: Zum einen die Abschiebung von Personen, die keinen Bleiberecht haben, und zum anderen die Anwerbung von Fachkräften für den deutschen Arbeitsmarkt.

Abschiebungen nach Afghanistan und die Rolle Usbekistans

Eine weitere Dimension des Abkommens betrifft die Möglichkeit der Abschiebung von Straftätern nach Afghanistan, die durch Usbekistan unterstützt werden könnte. Die genauen Modalitäten und der Zeitrahmen für diese Vorgehensweise sind jedoch noch unklar. In den Regierungssekretariaten wird betont, dass nicht festgelegt ist, wie und wann solche Abschiebungen konkret umgesetzt werden könnten. Immerhin hat Deutschland seit Ende August wieder begonnen, Straftäter in das von den Taliban geführte Afghanistan abzuschieben. Der erste Rückführungsflug wurde mit Unterstützung Katars organisiert.

Die Entwicklungen rund um dieses Abkommen sind wichtig, da sie einen weiteren Schritt in Richtung einer strukturierten Migrationspolitik der Ampel-Regierung darstellen. Diese spielt eine entscheidende Rolle in der Anwerbung von Arbeitskräften und der Regelung von Rückführungen, die für die Aufrechterhaltung der Ordnung in Deutschlands Einwanderungssystem unerlässlich sind.

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