Schönberg. Ein heißes Thema brodelt in der Gemeinde! Die Neufassung der Grundsteuern steht vor der Tür, und die Aufregung ist spürbar. Schleswig-Holstein hat klare Empfehlungen ausgesprochen: Die Hebesätze sollen so festgelegt werden, dass die Gemeinden nicht mit höheren Einnahmen aus der Grundsteuer A und B rechnen müssen. Das bedeutet, dass die Neufestsetzung aufkommensneutral erfolgen soll. Doch was heißt das konkret für die Grundstückseigentümer?
Der Bürgermeister von Schönberg, Peter Kokocinski (SPD), hat sich klar positioniert. Er empfiehlt, die Vorschläge des Landes zu übernehmen. Doch Vorsicht! Einige Eigentümer könnten mit höheren Zahlungen rechnen, während andere möglicherweise weniger zahlen müssen. Der Grund für diese Neufestsetzung? Eine gerechtere Bewertung der Grundstücke, die nicht nur die Größe, sondern auch die Lage berücksichtigt. Am Dienstag, dem 12. November, wird der Haupt- und Finanzausschuss darüber beraten.
Grundsteuer-Anpassungen in Schönberg
Die Zahlen sind alarmierend! Laut dem Transparenzregister des Finanzministeriums wird die Grundsteuer A für landwirtschaftliche Betriebe auf 437 Prozentpunkte angehoben – ein Anstieg um 57 Punkte! Und die Grundsteuer B, die die meisten Grundeigentümer betrifft, steigt von 425 auf 489 Prozentpunkte – das sind 64 Punkte mehr! Doch die Gewerbesteuer bleibt stabil bei 380 Prozentpunkten. Bürgermeister Kokocinski warnt jedoch: Die Gemeinde könnte von diesen empfohlenen Hebesätzen abweichen, um das Haushaltsdefizit auszugleichen. Die Versuchung ist groß!
„Wir sollten jetzt die Satzung verabschieden und mit einer klaren Marschrichtung in die Haushaltsberatungen gehen“, betont Kokocinski. Die Gemeinde hat bis zum 30. Juni 2025 Zeit, ihre Hebesätze anzupassen, falls die Haushaltslage es erfordert. Die Spannung steigt – wie wird die Gemeinde entscheiden?