Kiel/Karlsruhe – Die Beamten in Schleswig-Holstein müssen weiterhin auf eine Entscheidung über ihr Weihnachtsgeld warten, da sich der Prozess vor dem Bundesverfassungsgericht verzögert. In einem aktuellen Bericht von kn-online.de wurde bekannt gegeben, dass zunächst einige „Pilotverfahren“ Vorrang erhalten. Diese Pilotverfahren sollen eine Grundlage bieten, um anschließend ähnliche Fälle, wie die umstrittene Streichung des Weihnachtsgeldes aus dem Jahr 2007, zu klären. Die Situation ist für die Beamten angespannt, insbesondere weil bisher kein rechtsverbindliches Urteil hinsichtlich ihrer Besoldung getroffen wurde.
Rechtslage und finanzielle Folgen
Die rechtliche Basis für die Klage gegen die Kürzung des Weihnachtsgeldes wurde durch das Verwaltungsgericht Schleswig im Jahr 2018 geschaffen, als es Hinweise auf eine verfassungswidrige Unteralimentation von Beamten gab. Der Beamtenbund kämpft nun um Nachzahlungen für die rund 47.000 betroffenen Beamten, die sich bis 2021 auf mehr als 1,5 Milliarden Euro belaufen könnten, so der Landesbeamtenbund. Wie dbb.de berichtete, stärkt der dbb Schleswig-Holstein den Druck auf das Bundesverfassungsgericht mit der Forderung nach unverzüglicher Klarheit und Rechtskorrekturen. Der Beamtenbund möchte zudem eine Zinsnachzahlung durchsetzen, die aktuell nicht im Beamtenrecht vorgesehen ist.
Das Bundesverfassungsgericht ist sich der langen Wartezeit und deren Belastung für die Beamten bewusst, erarbeitet jedoch derzeit Lösungen für mehr als 50 anhängige Verfahren, die aus verschiedenen Bundesländern stammen. Dabei wollen die Richter sicherstellen, dass zukünftige Gesetzgebungen hinsichtlich der Besoldung klar und nachvollziehbar sind. Um die Lage für die Beamten in Schleswig-Holstein nicht weiter zu strapazieren, bleibt abzuwarten, wann eine Entscheidung bzgl. der Weihnachtsgeldregelung getroffen wird.
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