Stormarn

Streit um Regenbogencamp: Klage gegen Minister Backhaus eingereicht!

Der Streit um den beliebten Dünen-Campingplatz Regenbogencamp in Prerow eskaliert: Die Regenbogen AG verklagt nun Umweltminister Till Backhaus wegen angeblicher falscher Aussagen und Persönlichkeitsrechtsverletzungen, während der Minister unbeirrt an seinen Aussagen festhält und sich auf die rechtliche Zulässigkeit beruft!

Der Konflikt um den Dünen-Campingplatz, besser bekannt als Regenbogencamp in Prerow, nimmt eine drastische Wendung. Die Regenbogen AG, die den Campingplatz in Schleswig-Holstein seit über 30 Jahren betreibt, hat Klage gegen den Umweltminister von Mecklenburg-Vorpommern, Till Backhaus (SPD), eingereicht. Der Vorwurf: Backhaus habe ungerechtfertigte und falsche Behauptungen über das Unternehmen getätigt, die auch als Persönlichkeitsrechtsverletzungen angesehen werden.

Der Streit entfacht durch Äußerungen des Ministers, die sowohl auf der Website seines Ministeriums als auch in einem Interview mit dem NDR getätigt wurden. Besonders brisant sind die Vergleiche Backhauses mit sogenannten „Mietnomaden“, die im Gegensatz zu den pünktlichen Zahlungen der Regenbogen AG stehen, wie das Unternehmen betont. Die Streitigkeiten wurden weiter angeheizt, als das Verwaltungsgericht Schwerin den Eingang der Klage bestätigte, nachdem die Regenbogen AG versucht hatte, Backhaus zunächst außergerichtlich zur Unterlassung zu bewegen.

Recht auf Meinungsäußerung

Minister Backhaus zeigt sich von der Klage unbeeindruckt und betont, dass seine Äußerungen rechtlich zulässig seien. Er weist darauf hin, dass die Regenbogen AG ihre Sichtweise öffentlich äußern dürfe und er folglich das gleiche Recht habe. Backhaus verweist darauf, dass es in diesem Konflikt auch um laufende Gerichtsverfahren geht, die die Räumung bestimmter, staatlich genutzter Flächen des Campingplatzes betreffen.

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Die Regenbogen AG hat erheblich in die Infrastruktur des Campingplatzes investiert, darunter Sanitäranlagen, Strom- und Wasserversorgung. Trotz der Kündigung des Pachtvertrages durch das Land zum 31. Dezember 2023 hat das Unternehmen den Platz bislang nicht geräumt. Die rechtlichen Auseinandersetzungen betreffen neben Entschädigungsforderungen auch die Vergabe des Pachtvertrages an einen neuen Betreiber, der in einem Auswahlverfahren benannt wurde. In einer Pressemitteilung wertet die Regenbogen AG das Vorgehen von Backhaus als Missbrauch seiner Amtsverantwortung, da er somit die neutrale Stellung seines Amtes untergrabe und die öffentliche Wahrnehmung gegen das Unternehmen beeinflussen wolle.

Backhaus zeigt sich jedoch optimistisch und ist überzeugt, dass die Gerichte in dieser Angelegenheit für ihn entscheiden werden. Damit bleibt abzuwarten, wie sich der Fall entwickeln wird und welche rechtlichen Konsequenzen folgen.

Für detailliertere Informationen über diesen für die Region bedrohlichen Streit, kann der Artikel auf www.shz.de konsultiert werden.

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