In einem bedeutsamen Rechtsstreit zwischen der niederländischen Buchungsplattform Booking.com und mehreren deutschen Hotels hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag ein Urteil gefällt, das den deutschen Hotels erheblichen Rückenwind gibt. Es geht um die umstrittenen Bestpreisklauseln, die Booking den Hotels bis Februar 2016 auferlegt hatte. Diese Klauseln ließen es den Hotels nicht zu, ihre Zimmer auf der eigenen Webseite günstiger anzubieten als über Booking. Die Entscheidung, die für viele in der Branche von Bedeutung ist, könnte weitreichende Folgen haben.
Das Bundeskartellamt hatte diese Praktiken bereits 2015 als wettbewerbswidrig eingestuft, und der Bundesgerichtshof in Karlsruhe unterstützte diese Sichtweise in seiner späteren Entscheidung. Im Jahr 2020 wandte sich Booking.com an ein niederländisches Gericht, um festzustellen, dass die Bestpreisklauseln nicht gegen das EU-Recht verstießen. In der Folge forderten zahlreiche deutsche Hotels und Hotelgruppen Schadenersatz, weil sie sich durch die Praktiken von Booking benachteiligt fühlten.
Das Verfahren und die einschlägigen Fragen
Das niederländische Gericht sah sich mit dieser komplexen Angelegenheit konfrontiert und legte dem EuGH mehrere Fragen vor. Insbesondere stellte es die rechtliche Zulässigkeit der Bestpreisklauseln zur Diskussion. Die Richter wollten herausfinden, ob diese Klauseln als so genannte Nebenabreden zulässig seien, um das Trittbrettfahren zu verhindern. Trittbrettfahren bedeutet, dass Kunden die Hotels auf Booking.com vergleichen und dann direkt auf der hoteleigenen Webseite buchen, um sich die Provision zu sparen.
Die Antwort des EuGH war klar: Bestpreisklauseln können nicht als Nebenabreden betrachtet werden. Obwohl Plattformen wie Booking eine wichtige Rolle im Wettbewerb spielen und Verbrauchern helfen, Angebote schnell zu vergleichen, sind solche Klauseln nicht erforderlich, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit dieser Buchungsportale aufrechtzuerhalten.
Dieses Urteil legt nun den Grundstein für das niederländische Gericht, das jetzt entscheiden muss, wie in dieser speziellen Angelegenheit weiter verfahren wird. Dabei muss es sich an die Rechtsinterpretation des EuGH halten, was für Booking.com durchaus schwerwiegende Konsequenzen haben könnte.
Angesichts der geopolitischen Diskussionen über die Macht großer Buchungsplattformen ist dieses Urteil auch aus einer größeren Perspektive von Bedeutung. Die Frage, inwieweit Portale wie Booking.com den Wettbewerb beeinflussen und inwiefern sie die Preise im Hotelgewerbe regulieren, steht im Fokus.
Das Urteil wird von vielen in der Hotelbranche als Sieg gewertet. Es könnte dazu führen, dass Hotels wieder autonomer in ihrer Preisgestaltung agieren können und weniger von den Vorgaben der großen Buchungsplattformen abhängig sind. Dies könnte sich auch positiv auf die Wettbewerbsbedingungen im internationalen Hotelmarkt auswirken.
Für eine detaillierte Betrachtung des Falls und die möglichen zukünftigen Auswirkungen, siehe den Bericht auf www.shz.de.