Am Freitagnachmittag, den 18. Oktober 2024, fand auf dem Marktplatz in Bad Segeberg eine Versammlung statt, die unter dem Motto „Stoppt die Aggressionen Israels im Nahen Osten“ stand. Die Veranstaltung zog bis zu 20 Teilnehmer an, die durch Wortbeiträge und meist lautstarke Rufe auf den anhaltenden Nahostkonflikt aufmerksam machten.
Die Versammlung begann mit der Präsentation von Plakaten, die von den Teilnehmern gezeigt wurden. Der Versammlungsleiter hielt zudem Reden, die jedoch laut ersten Informationen möglicherweise strafrechtlich relevant sein könnten. Aufgrund dieser potenziellen rechtlichen Bedenken trat die Polizei in Kontakt mit dem Versammlungsleiter, um sicherzustellen, dass die Veranstaltung weiterhin im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden konnte.
Intervention der Polizei
Die Polizisten vor Ort waren darauf bedacht, die Durchführung der Versammlung nicht zu stören. In enger Abstimmung mit dem Versammlungsleiter wurden die problematischen Inhalte sowohl auf den Plakaten als auch in den Redebeiträgen geändert oder unkenntlich gemacht. Dies ermöglicht es, die Versammlung fortzusetzen, ohne dass es zu rechtlichen Konsequenzen für die Teilnehmer kam.
Die Beamten leiteten zusätzlich die notwendigen Strafverfahren ein, um die rechtlichen Fragestellungen zu klären. Trotz der anfänglichen Probleme verlief die Versammlung insgesamt friedlich und weitestgehend störungsfrei, wie die Polizei in ihrem Abschlussbericht festhielt. Solche Versammlungen sind nicht nur Teil des politischen Diskurses, sondern werfen auch Fragen über die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und rechtlichen Grenzen auf.
Für weitere Informationen über die Hintergründe und die Rechtsprechung zu solchen Versammlungen, sehen Sie die Berichterstattung auf www.presseportal.de.