Segeberg

Drama in Wahlstedt: Raubüberfall lässt Geschäftsinhaberin verzweifeln

Wahlstedt/Bad Segeberg. Ein Überfall auf einen Tierfutterladen hat die Inhaberin noch Monate später stark belastet. „Allein arbeiten kann ich nicht mehr“, berichtete sie in einem aktuellen Gerichtsverfahren in Bad Segeberg, das sich mit den Folgen des Überfalls am Freitag, den 12. April 2024, befasst. Letztlich bleibt ihr nur der Wunsch, dieses traumatische Ereignis einfach zu vergessen.

Der Vorfall ereignete sich während eines gewöhnlichen Arbeitstags, an dem die 47-Jährige allein im Geschäft war, da ihr Mann krank war. Plötzlich betrat Adrian S. (Name geändert) den Laden, wirkte zunächst harmlos und erkundigte sich nach Katzenfutter. Doch in Wirklichkeit hatte er ganz andere Pläne: Er sammelte seinen Mut für einen Überfall.

Täter entschuldigt sich für Raubüberfall in Wahlstedt

Adrian S. verließ das Geschäft angeblich, um Bargeld zu holen, kehrte dann aber mit Tierfutter zurück. Stattdessen bedrohte er die Inhaberin mit einem Einhandmesser und forderte sie auf, ihm Geld zu geben. Der junge Mann spielte mit dem Gedanken, die Situation freundlich oder gewaltsam zu regeln – seine Entscheidung fiel auf die schnelle Variante. In Panik gab die Frau ihm zwei 50-Euro-Scheine, die S. dann mit einem schnellen Abgang einsteckte.

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Im Gerichtssaal zeigte sich der 19-Jährige reuig: „Mir tut es leid, ich brauchte das Geld für Drogen.“ Er behauptete, keine Angst erzeugen zu wollen und wünschte, er könnte die Tat rückgängig machen – dies erntete bei der Geschädigten wenig Verständnis. Er hatte auch einen Brief geschrieben, um sich zu entschuldigen, was von der Zeugin als unzureichend betrachtet wurde.

Nach dem Überfall war die Inhaberin zunächst gezwungen, weiterzuarbeiten, lediglich mit Unterstützung ihres Sohnes kontaktierte sie die Polizei. Dank Überwachungskamera-Aufnahmen und polizeilichen Ermittlungen konnte der Täter schnell identifiziert werden, und schon am folgenden Montag standen die Beamten vor seiner Tür.

Abgerutscht in den Drogensumpf: Täter brauchte Geld für Kokain

Einen Rückblick auf seinen Weg in die Drogenabhängigkeit gab S. auch im Gericht: „Mit Drogen wie Kokain und Schmerzenmitteln kam ich in Kontakt, als ich in der Ausbildung zum Pfleger war und schließlich alles verlor, was mir wichtig war.“ Nach der Trennung von seiner Freundin fiel er in tiefe Depressionen und suchte Ablenkung in Alkohol und Glücksspiel. Dies führte ihn dann zu einem Bekannten, der ihm Drogen anbot, womit er sich zunehmend weiter in die Abhängigkeit begeben hat.

Der junge Mann hatte vor Gericht außerdem erklärt, dass er an einem kalten Entzug teilnahm und nun wieder sauber sei. Seine Pläne für die Zukunft wurden ebenfalls laut: er möchte eine Ausbildung als Pflegehelfer beginnen, die für ihn von großer Bedeutung ist. Diese Aspekte blieben jedoch nicht unbemerkt, denn die Jugendgerichtshilfe sah beide Gefahren und Chancen in seiner Situation. Der Verlust seines Großvaters könnte ihn eventuell wieder in die Sucht treiben.

Zu den Vorwürfen zählten nicht nur der Überfall, sondern auch ein Verstoß gegen das Waffengesetz, da er in seinem Auto eine geladene Schreckschusspistole ohne Erlaubnis aufbewahrte. Dennoch war er entschieden, keine Gewalt anzuwenden.

Das Gericht diskutierte lange, bevor es schließlich einen Beschluss fasste: Für den Angeklagten wurde Jugendstrafrecht angewendet, das ihm die Chance auf eine Bewährungsstrafe gab. Wäre er nach Erwachsenenrecht verurteilt worden, hätte er mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren rechnen müssen. Die Entscheidung stellte sich auf ein zweijähriges Ausbleiben von Straftaten und mehrere therapeutische Auflagen ein, um S. die Chance auf eine positive Wende und Resozialisierung zu ermöglichen.

Das Verfahren zeigt, wie komplex die Situation junger Täter sein kann, insbesondere wenn Drogen und emotionale Probleme eine zentrale Rolle in ihrem Leben spielen. Es bleibt abzuwarten, ob Adrian S. die ihm gegebene Chance nutzen kann, sein Leben in eine positive Richtung zu lenken. Weitere Informationen zu diesem Fall können in einem Artikel von www.ln-online.de nachgelesen werden.

Quelle/Referenz
ln-online.de

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