Die Agrarministerkonferenz (AMK) hat am 13. September in Oberhof bei Erfurt eine wichtige Diskussion über den Bürokratieabbau geführt. In einem Treffen, das von Susanna Karawanskij, der Landwirtschaftsministerin von Thüringen und AMK-Vorsitzenden, geleitet wurde, standen die Entbürokratisierungsstrategien im Mittelpunkt. Die Idee ist klar: Die Länder möchten, dass der Bund die zuvor übermittelten Vorschläge zur Entlastung der Land- und Forstwirtschaft zügig umsetzt.
Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) betonte, dass der Bund nicht von seiner Verantwortung entlassen werden kann. „Wir werden den Bund hierbei nicht aus seiner Pflicht entlassen“, sagte er und erinnerte an die Notwendigkeit, echte Erleichterungen für die Praktiker in der Landwirtschaft zu schaffen. Ein Problem stellt die gegenwärtige Meldepflicht nach dem Tierarzneimittelgesetz dar. Der Antrag aus Schleswig-Holstein will, dass diese Meldepflicht nur noch einmal jährlich erfolgt, anstatt der aktuell bestehenden halbjährlichen Pflicht. Dies könnte zu einer erheblichen Reduzierung des bürokratischen Aufwands für Landwirte führen.
Ein weiteres zentrales Thema ist die Novellierung des Düngerechts. Laut Schwarz konnte bisher keine Einigung mit dem Bund erreicht werden, weshalb dieser Punkt erneut auf der Agenda der AMK steht. Besonders kritisch wird die Streichung der Stoffstrombilanzverordnung diskutiert. Schwarz fordert die Einführung eines effektiven Wirkungsmonitorings, um eine gerechtere Verteilung der Verursacherpflichten zu gewährleisten.
Zusätzlich wird auch die Umsetzung der neuen EU-Entwaldungsverordnung besprochen. Hier weist Schwarz darauf hin, dass diese nicht in ein weiteres bürokratisches Monster ausarten dürfe, welches die Land- und Forstwirtschaft unnötig belastet. „Wir brauchen ein Weniger an unnötiger Bürokratie und dort, wo Dokumentations- und Berichtspflichten bestehen, einen Mehrwert, der den Aufwand der Betroffenen erkennbar rechtfertigt“, erklärte er.
Die AMK fordert auch klare Zusagen hinsichtlich der finanziellen Ausstattung im Bundeshaushalt, insbesondere bezüglich der Mittel für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAK). Diese Aufforderung hat das Ziel, ländliche Räume zukunftsfähig zu gestalten und die notwendigen Ressourcen für landwirtschaftliche Betriebe sicherzustellen.
Durch diesen fortwährenden Dialog zwischen den Ländern und dem Bund erhoffen sich die Minister grössere Transparenz und eine spürbare Reduzierung der administrativen Hürden, die den Landwirten in Deutschland aktuell zu schaffen machen. Die kommende AMK bildet somit einen entscheidenden Rahmen, um die engagierten Vorschläge und Maßnahmen zur Entbürokratisierung in der Landwirtschaft auf die politische Agenda zu setzen.
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