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Schleswig-Holstein streicht Förderung für Opferhilfe: Ein Skandal?

In einem schockierenden Schritt plant das Justizministerium von Schleswig-Holstein, die Finanzierung für die psychosoziale Prozessbegleitung von Frauen, die Stalking oder häusliche Gewalt erlebt haben, komplett zu streichen. Bisher wurden jährlich 95.000 Euro bereitgestellt, um diesen opferzentrierten Service zu unterstützen. Doch im Rahmen eines Sparkurses bleibt das Geld im Haushaltsentwurf für 2025 einfach auf der Strecke. „Wir sind fassungslos“, äußert sich Andrea Langmaack vom Frauennotruf Kiel und kritisiert die Entscheidung als einen Rückschritt im Gewaltschutz.

Die psychosoziale Prozessbegleitung ist für viele Opfer von Straftaten eine Lebensrettung. Sie bietet Unterstützung von der Strafanzeige bis hin zum Urteil. Besonders nach Gewalt- oder Sexualstraftaten haben Kinder und Jugendliche Anspruch auf diese Begleitung. Erwachsene hingegen sind oft auf freiwillige Leistungen angewiesen, die nun in Gefahr sind. „Wir haben es hier oft mit Nachstellen oder gefährlicher Körperverletzung zu tun, sodass eine Prozessbegleitung gemäß Bundesgesetz nicht beigeordnet werden kann“, erklärt Langmaack weiter.

Was ist psychosoziale Prozessbegleitung?

Das Ministerium rechtfertigt die Streichung mit dem Verweis auf gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, die weiterhin eingehalten werden. „Mit dem allein der Haushaltslage geschuldeten Beschluss wird die psychosoziale Prozessbegleitung nicht eingestellt“, betont es. Doch Langmaack fragt sich, wann die geplanten Bundesgesetze zur Ausweitung des Opferschutzes tatsächlich umgesetzt werden. Im vergangenen Jahr wurden in Schleswig-Holstein 564 Fälle begleitet, 102 davon fielen unter die jetzt gefährdeten freiwilligen Leistungen.

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Die Folgen dieser Entscheidung könnten katastrophal sein. Frauen, die in gewalttätigen Beziehungen gefangen sind, könnten ohne Unterstützung in die Gerichtssäle gezwungen werden, was oft retraumatisierend wirkt. „Wenn Zeuginnen oder Zeugen nicht stabilisiert sind, dann können sie keine gute Aussage machen“, warnt Langmaack. Die Streichung dieser Mittel könnte nicht nur für die betroffenen Frauen, sondern auch für die Gesellschaft langfristig teuer werden, da Täter oft ungestraft weitermachen. „Teuer sind nur die Folgen von Gewalt“, fügt Mußlick hinzu.

Quelle/Referenz
kn-online.de

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