Im Sachsenwald, einem der bedeutendsten Waldgebiete in Schleswig-Holstein, wurde ein neues Wolfsrudel entdeckt. Durch ein privates Video, das am 29. September 2024 von einem Autofahrer aufgenommen wurde, konnten Experten des Landesamtes für Umwelt den Nachweis eines kleinen Wolfswelpen erbringen. Die Sichtung ist besonders wichtig, da sie darauf hinweist, dass sich das Wolfsrudel im Sachsenwald weiter etabliert hat.
Nach Einschätzung der Fachleute handelt es sich bei dem gefilmten Tier um ein Jungtier, das etwa fünf Monate alt ist. Dies wirft Fragen auf, wie viele Welpen in diesem Jahr geboren worden sind, da die genaue Anzahl der Nachkommen noch unklar ist.
Entwicklung des Wolfsrudels
Seit 2021 ist bekannt, dass ein Wolfspaar in diesem Gebiet lebt. Die beiden Wölfe, eine Fähe mit der Bezeichnung „GW2093f“ und ein Rüde, „GW2071m“, wurden dort regelmäßig gesichtet. Allerdings gab es im Oktober 2023 eine interessante Wendung: Eine andere Wolfsfähe, „GW3131f“, wurde zusammen mit dem Rüden nachgewiesen, was die Haltung des ursprünglichen Paares in Frage stellt. Die Experten untersuchen derzeit auch den Verbleib von „GW2093f“.
Darüber hinaus hat das Umweltministerium Informationen über weitere Wolfsrudel in der Region: Im Kreis Segeberg gibt es Hinweise auf zwei erwachsene Wölfe sowie zwei Jährlinge und acht Welpen. Ein weiteres Rudel wurde in den Gebieten Langenlehsten und Leisterförde bestätigt, welches aus zwei erwachsenen Tieren und vier Welpen besteht und sich häufig in Schleswig-Holstein aufhält.
Politische Reaktionen und Schutzstatus
Die Grünen hingegen sehen diese Anforderungen kritisch und fordern einen Erhaltungszustand für den Wolf, der sicherstellt, dass diese geschützte Art weiterhin in einer stabilen Population lebt. Gazi Freitag, der Landeschef der Grünen, hat betont, dass der derzeitige Zustand noch nicht favorabel genug sei, um eine Jagd auf Wölfe zu rechtfertigen.
Ein weiterer spannender Aspekt in dieser Debatte ist die jüngste Abstimmung der EU-Staaten, die mit Deutschlands Stimme eine Abschwächung des Wolfschutzes beschlossen haben. Diese Entscheidung soll den Schutzstatus der Wölfe von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabstufen. Der neue Schutzstatus ist allerdings noch nicht bindend im EU-Recht und stellt damit eine offene Frage für die Zukunft der Wolfspolitik in Deutschland dar.
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