In Schleswig-Holstein wird der Deichbau jetzt revolutioniert! Der neue Entwurf des Landeswassergesetzes sorgt für große Veränderungen in der Hochwasserprävention. Flächeneigentümer müssen künftig zusammenarbeiten, wenn es darum geht, Deiche zu bauen oder zu verstärken. Wer sich weigert, dem droht die Enteignung – eine drastische Maßnahme, die zeigt, dass der Küstenschutz höchste Priorität hat!
Der Umwelt- und Küstenschutzminister Tobias Goldschmidt (Grüne) warnte eindringlich vor den Gefahren des Klimawandels und erinnerte an die verheerenden Hochwasserereignisse der letzten Jahre. „Wir müssen unser Land darauf vorbereiten,“ so Goldschmidt. Die schwarz-grüne Koalition hat die Notwendigkeit erkannt und präsentiert ein Gesetz, das über dem Naturschutz steht: Behörden können Deichverbreiterungen durchsetzen, selbst wenn Naturschutzvorgaben im Weg stehen!
Finanzierung und Gebührensteigerungen
Doch das ist noch nicht alles! Um die Schutzkonzepte zu finanzieren, wird die Abwassergebühr um etwa fünf Euro pro Haushalt steigen. Diese Anpassung, bekannt als „Wassercent“, soll nicht nur die Inflation abfangen, sondern auch den sparsamen Umgang mit Wasser fördern. Gleichzeitig sind Kommunen und Verbände gefordert, eigene Hochwasserschutzkonzepte zu entwickeln, um von erhöhten Fördergeldern profitieren zu können.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Betreiber von Campingplätzen und Sportboothäfen sind künftig verpflichtet, vor Hochwasser zu warnen. Wer sein Boot oder Fahrzeug während der Hochwassergefahr an einem gefährdeten Ort belässt, muss damit rechnen, dass es unter Wasser steht. Das neue Gesetz, das zum Jahresbeginn 2025 in Kraft treten soll, bringt somit eine Vielzahl an Änderungen – eine klare Ansage für den Hochwasserschutz in der Region!