Lübeck

Einwohnerfragen an die Lübecker Bürgerschaft: Jetzt Fristen beachten!

Einwohner der Hansestadt Lübeck können bis zum 10. September 2024 Fragen zur nächsten Bürgerschaftssitzung am 26. September einreichen, um ihre Anliegen zu städtischen Themen direkt bei der Verwaltung zu klären.

In Lübeck steht die nächste Sitzung der Bürgerschaft am Donnerstag, dem 26. September 2024, auf der Agenda. Diese Sitzungen sind nicht nur für die politischen Entscheidungsträger wichtig, sondern bieten auch den Bürgern die Möglichkeit, sich aktiv an den städtischen Angelegenheiten zu beteiligen. Ein zentraler Punkt der Sitzung ist die Einwohnerfragestunde, bei der Einwohner Fragen an die Bürgerschaft stellen dürfen.

Die Teilnahme an der Einwohnerfragestunde ist eine Chance für die Bürger, direkte Antworten auf Anliegen zu städtischen Themen zu erhalten. Laut den geltenden Richtlinien dürfen Fragen nur zu Themen gestellt werden, die die Bürgerschaft selbst behandelt. Dies umfasst eine Vielzahl von städtischen Angelegenheiten, die für die Einwohner von Bedeutung sind.

Frist zur Einreichung von Fragen

Bürger, die an dieser Fragestunde teilnehmen möchten, haben noch bis Dienstag, den 10. September 2024, Zeit, ihre Fragen schriftlich beim Büro der Bürgerschaft im Rathaus einzureichen. Alternativ ist auch die elektronische Einreichung per E-Mail möglich. Für spezielle Beratungsgegenstände, die bereits auf der Tagesordnung der Sitzung stehen, ist eine Einreichung der Fragen bis spätestens Freitag, den 20. September 2024, erforderlich. Dieses Vorgehen ermöglicht es der Bürgerschaft, sich adäquat auf die Fragen vorzubereiten und fundierte Antworten zu geben.

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Die Teilnahme an der Einwohnerfragestunde fördert die Transparenz und das Vertrauen zwischen der Bürgerschaft und den Einwohnern. Indem Bürger ihre Fragen und Bedenken äußern können, wird eine direkte Kommunikation zwischen der Stadtverwaltung und den Bürgern geschaffen. Dies trägt dazu bei, dass Entscheidungsprozesse nachvollziehbarer werden.

Weitere Informationen

Die Diskussion von städtischen Anliegen ist nicht nur ein formeller Prozess, sondern auch eine essentielle Möglichkeit für die Bürger, ihre Meinungen und Bedürfnisse in die städtische Politik einzubringen. Die Bürgerschaft selbst hat die Verantwortung, diesen Dialog zu fördern und den Bürgern eine Plattform zu bieten, um ihre Stimmen zu Gehör zu bringen.

Die kommende Sitzung verspricht, ein bedeutender Schritt in der Bürgerbeteiligung in Lübeck zu sein, und es bleibt abzuwarten, welche Themen die Bürger in den Mittelpunkt der Diskussion stellen werden.

– NAG

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