Kiel

„Schuhdrama in Oberfranken: Krankheit führt zu rechtlichem Kampf!“

Nach einem jahrelangen Kampf um die Kostenübernahme für orthopädische Maßschuhe hat das VdK-Mitglied Michael Kiel endlich Unterstützung von seiner Krankenkasse erhalten, nachdem er aufgrund seiner Fußdeformität lange barfuß laufen musste – ein Erfolg, der nicht nur seinen Alltag verändert, sondern auch ein wichtiges Signal für Betroffene setzt!

Ein aktuellen Fall aus Deutschland zeigt, welche Herausforderungen Menschen mit speziellen gesundheitlichen Bedürfnissen häufig meistern müssen. Im Fokus steht Michael Kiel, ein 31-Jähriger aus Oberfranken, der nicht nur mit großen, sondern auch mit besonders breiten Füßen zu kämpfen hat. Die Suche nach passendem Schuhwerk stellte sich als regelrechte Odyssee heraus, die ihn dazu brachte, alternative Wege zu gehen – sprichwörtlich und im übertragenen Sinne.

Michael schildert, dass bis zum Jahr 2020 nur ein einziges Schuhmodell für ihn tragbar war. Als dieses Modell den üblichen Verschleißerscheinungen erlag, begann die eigentliche Herausforderung: Die betreffende Schuhfirma stellte das Modell nicht mehr her. Um nicht aufgeben zu müssen, lief er nach einem bestimmten Zeitpunkt sogar barfuß, selbst bei winterlichen Temperaturen. Diese Entscheidung hatte jedoch fatale Auswirkungen auf seine Fußstruktur: Seine Füße verformten sich derart, dass selbst in Schuhgeschäften und Online-Shops keine entsprechenden Straßenschuhe mehr zu finden waren.

Verordnung orthopädischer Maßschuhe

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Nach mehreren Wochen ohne Rückmeldung sah sich Michael gezwungen, den Antrag Ende 2021 erneut bei der Krankenkasse einzureichen. Diesmal reagierte die Versicherung, jedoch nicht im Sinne des VdK-Mitglieds: Die Kostenübernahme wurde abgelehnt, und zwar unter Berufung auf das Wirtschaftlichkeitsgebot. Nach Auffassung der Krankenkasse ließen sich die erforderlichen Funktionen auch mit günstigeren Hilfsmitteln wie Einlagen und Therapieschuhen erreichen.

Klage und Widerspruch

Enttäuscht und frustriert wandte Michael sich im März 2022 an die VdK-Kreisgeschäftsstelle in Hof. Diese stellte umgehend einen Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid der Krankenkasse. Während des Widerspruchsverfahrens reichte der VdK ein Attest sowohl des Hausarztes als auch eines Orthopäden ein, um die Notwendigkeit der Maßschuhe weiter zu untermauern. Trotz dieser Bemühungen wies die Krankenkasse den Widerspruch zurück.

Um faire Chancen auf den vollen Schutz und die Rechte der Patienten zu gewährleisten, schritt der VdK in den Klageweg ein. Dies verdeutlicht nicht nur die Komplexität und Herausforderungen im deutschen Gesundheitssystem, sondern auch die Notwendigkeit für Betroffene, gegen Ungerechtigkeiten zu kämpfen. Der Ausgang dieses Falles bleibt spannend und zeigt, wie wichtig der rechtliche Schutz für Menschen mit besonderen Bedürfnissen ist.

Details zu diesem Fall finden sich in einem ausführlichen Bericht auf bayern.vdk.de.

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