In Kiel ist ein 42-jähriger Mann in einem Prozess vor dem Landgericht angeklagt worden. Ihm wird vorgeworfen, sich zwischen Januar und August 2020 an einer zehnjährigen Tochter seiner Lebensgefährtin sexuell vergangen zu haben. Die Anklage beinhaltet mehrere schwere Vorwürfe, darunter vaginalen, analen und oralen Missbrauch. Zum Zeitpunkt der Taten war der Angeklagte der Lebensgefährte der Mutter des Mädchens und hatte mit ihr ein gemeinsames Kind. Diese Tatsache wirft schon alleine Fragen auf über das Vertrauensverhältnis zwischen dem Kind und dem Angeklagten.
Die Staatsanwaltschaft hat vor der Jugendkammer eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren gefordert. Ein entscheidender Punkt in diesem Fall sind die Ergebnisse einer gynäkologischen Untersuchung, die nach einer mutmaßlichen weiteren Tat im August 2020 im Universitätsklinikum Kiel durchgeführt wurde. Die Untersuchung erfolge innerhalb von 72 Stunden nach dem Übergriff, was für die Sicherung von DNA-Spuren von großer Bedeutung ist. Der Kinderschutzbund empfiehlt Opfern, sich schnellstmöglich untersuchen zu lassen, um Beweise zu sichern.
Spurensicherung als wichtige Beweisgrundlage
Im Verlauf der Beweisaufnahme wurde die Komplexität der Beweislage für Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern deutlich. Oft sind Kinder die einzigen Zeugen solcher Taten, und ihre Aussagen sind schwer nachzuweisen. Die Staatsanwältin betonte jedoch, dass in diesem Fall objektive Beweise vorhanden sind, die die Glaubwürdigkeit des Mädchens untermauern. So soll der Angeklagte das Kind in seiner Wohnung missbraucht haben, wobei eine Kombination von vaginalem und analem Missbrauch zur Sprache gekommen ist.
Der Fall ist besonders tragisch, da das Mädchen angab, dass es trotz Drohungen des Beschuldigten, ihre Mutter über ihr Verhalten zu informieren, den Mut hatte, sich an ihre Mutter zu wenden. Dies führte zu unverzüglichen medizinischen Untersuchungen, bei denen DNA des Angeklagten gefunden wurde.
Opfer berichtet von weiteren Vergehen
In ihrer Aussage erklärte das Mädchen, dass der Missbrauch einen regelmäßigen Charakter gehabt habe und möglicherweise bis zu dreimal pro Woche stattgefunden hätte. Der Anwalt der Nebenklage hob hervor, dass das Mädchen von einer Vielzahl an Übergriffen berichtete. Die Wiederholungen dieser Taten untermauern die gravierenden Vorwürfe gegen den Angeklagten. Während die Staatsanwaltschaft eine klare Verbindung zwischen dem Angeklagten und dem Kind sieht, bleibt der Verteidiger bei seiner Auffassung, dass es für einige Vorwürfe an hinreichendem Tatverdacht mangele.
Die vergangenen Monate hatten bereits eine spannende Wendung genommen: Im Oktober 2020 wurde der Angeklagte zunächst aufgrund fehlenden Tatverdachts freigelassen, doch nach einer Beschwerde wurde das Verfahren neu aufgerollt. Dies zeigte erneut, wie wichtig die rechtlichen Schritte zum Schutz von Kindern sind.
Der Angeklagte selbst schwieg während der Verhandlung und wirkte abwesend. Während des gesamten Prozesses suchte er keinen Blickkontakt und hielt sich stattdessen am Tisch fest. Fresche Kampfbereitschaft zeigte sich in der Reaktion des Mädchens: Es hielt während der Zeugenaussage ein Stofftier in der Hand, eine Geste, die für viele in der Öffentlichkeit ergreifend wirkt. Das Urteil in diesem besonders belastenden Fall wird am Montag erwartet, wobei bei einer Verurteilung mit einer Strafe von zwei bis zu 15 Jahren gerechnet werden muss. Details zu diesem Vorfall sind weiterführend bei www.kn-online.de nachzulesen.