Kiel (pm). Die Justizministerin Kerstin von der Decken hat sich in den vergangenen Tagen intensiv mit verschiedenen Stakeholdern über die geplante Gerichtsstrukturreform ausgetauscht. Am Donnerstag, dem 17. Oktober, betonte sie: „Die Justiz ist ein wesentlicher Eckpfeiler für das Funktionieren unseres Rechtsstaates. Sie lebt von der wertvollen Arbeit aller im Justizbereich Tätigen. Die Landesregierung steht in der Verantwortung, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Justiz dauerhaft funktioniert.“
Ein wichtiger Aspekt dieser Reform ist die organisatorische Anpassung der Gerichtsstrukturen. Diese Maßnahmen sind nicht nur notwendig, um den aktuellen Herausforderungen der Justiz zu begegnen, sondern auch um sicherzustellen, dass die Rechtsorgane langfristig effizient arbeiten können. Von der Decken führt weiter aus, dass eine linke Hand die Sorge der Justiz über diese Umstrukturierungen sehr ernst nimmt. Dennoch ist sie optimistisch, dass im Zuge des Anhörungsprozesses konstruktive Lösungen gefunden werden können.
Personalaufstockung und zukünftige Strukturen
Ein zentrales Element dieser Reform ist die Personalaufstockung. Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen wird im Jahr 2025 die Schaffung von 25 neuen Planstellen für die Justiz erwartet. Dies ist ein entscheidender Schritt zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der Gerichte. Zudem wurde die Notwendigkeit erkannt, die bestehenden Gerichtsstrukturen zu überarbeiten, insbesondere angesichts des erheblichen Sanierungsstaus bei Gerichtsgebäuden, die oft in einer wenig effizienten Aufteilung organisiert sind. Diese Auffrischung ist nicht nur für die Justiz selbst, sondern auch für die Einhaltung von Flächeneinsparvorgaben des Landes von Bedeutung, die im Einklang mit dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz stehen.
Die Reform hat die Absicht, die Arbeitsweise der Mitarbeitenden innerhalb der Justiz zu verbessern. Dies geschieht durch die Schaffung größerer zentraler Einheiten, die es den Mitarbeitenden ermöglichen, ihre Aufgaben in einem bedarfsgerechten Rahmen zu erledigen. Dies umfasst unter anderem die effektive Besetzung von Positionen und die Lösung von Vertretungsproblemen, die durch die effiziente Verwaltung der Ressourcen entstehen. Außerdem sollen, durch die Nutzung von modernen Technologien wie Videokonferenzen, die rechtlichen Verhandlungen auch weiterhin agil und zugänglich in der Fläche durchgeführt werden.
Ein wichtiger Punkt, den die Ministerin unterstrich, ist, dass es durch diese Veränderungen zu keinen Entlassungen von Mitarbeitenden kommen wird. Stattdessen wird großen Wert darauf gelegt, dass individuelle und sozialverträgliche Lösungen gefunden werden, um besondere Härten zu verhindern. Dies zeigt das Engagement der Landesregierung, die Angestellten während dieser Übergangszeit nicht im Stich zu lassen.
Fragen und Antworten zur Gerichtsstrukturreform wurden bereits unter schleswig-holstein.de veröffentlicht, um die Betroffenen und Interessierten umfassend zu informieren. Damit wird sichergestellt, dass alle Beteiligten über die Entwicklungen und den Fortschritt der Reform auf dem Laufenden bleiben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gerichtsstrukturreform in Schleswig-Holstein ein umfassender Ansatz ist, der die Effizienz und Leistungsfähigkeit der Justiz stärken soll. Durch die Unterstützung mit neuen Personalstellen und der Anpassung der Struktur ist die Landesregierung bestrebt, eine zukunftsfähige Justizlandschaft zu schaffen.
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