Ratzeburg (ots)
Am Donnerstagmittag, den 14. November 2024, wurde in Aumühle ein dreister Diebstahl auf frischer Tat aufgedeckt! Um 12:05 Uhr betrat ein 54-jähriger Mann ein Wohnhaus in der Dora-Specht-Allee durch eine unverschlossene Tür, während die Bewohner anwesend waren. Kaum hatte er Bargeld aus einem Portemonnaie entwendet, wurde er entdeckt und konfrontiert. Der Dieb gab sofort zu, was er gemacht hatte, und brachte das gestohlene Geld zurück!
Die alarmierten Polizeibeamten waren schnell zur Stelle! Da der Täter keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat und bereits mehrfach wegen Eigentumskriminalität auffällig geworden war, wurde er vorläufig festgenommen. Überraschend war, dass er erst kürzlich aus dem Gefängnis entlassen worden war. Nach einer Nacht im Polizeigewahrsam wurde er am nächsten Tag bereits vor Gericht gebracht. Im beschleunigten Verfahren entschied der Richter, dass der Mann für die Tat 5 Monate hinter Gitter muss. Sofort wurde er in die JVA Lübeck überführt!
Eilmeldung: Sofortige Verhaftung!
Der gesamte Vorfall zeigt, wie schnell die Justiz auf kriminelle Machenschaften reagieren kann! Die Staatsanwaltschaft Lübeck hatte keine Zeit zu verlieren und beantragte umgehend die Hauptverhandlung. Durch das beschleunigte Verfahren gemäß § 417 Strafprozessordnung (StPO) konnte der Fall zügig bearbeitet werden. Dies ist ein deutliches Zeichen, dass trotz der Herausforderungen der Eigentumskriminalität in der Region Maßnahmen ergriffen werden, um diese schnell und effizient zu verfolgen.
Dr. Jens Buscher, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Lübeck, und Timo Knorr, Pressesprecher der Polizeidirektion Ratzeburg, geben bekannt, dass solche Maßnahmen unerlässlich sind, um die Bürger zu schützen und die Sicherheitslage zu verbessern. Dieser Vorfall soll jedoch auch als Warnung an andere Kriminelle dienen: Das Gesetz schläft nicht!
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