Die aktuelle Diskussion um die Windkraftnutzung in Deutschland spitzt sich zu, insbesondere in Schleswig-Holstein. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, ein prominenter Vertreter der Grünen, hat vor Kurzem angedeutet, dass die ohnehin umstrittene Änderung im Baugesetzbuch möglicherweise überarbeitet werden könnte. Hintergrund sind Bedenken von Ländern wie Schleswig-Holstein, dass die geplante Gesetzesänderung zu einem unkontrollierten Anstieg von Windrädern führen könnte. „Das Problem ist angekommen. Wir sprechen mit den Ländern und kümmern uns um eine gute Lösung“, erklärte Habeck am Samstag unserer Redaktion.
Ursprünglich sah der Gesetzesentwurf vor, dass der Bau von Windparks im Außenbereich, also außerhalb von Ortschaften, in den kommenden Jahren erleichtert wird. Die Genehmigung sollte zukünftig auf der aktuellen Rechtslage basieren, die zum Zeitpunkt der Antragstellung gilt. Kritikern zufolge könnte dies jedoch zu einem „Wildwuchs“ von Windrädern führen, was von einem Sprecher des Bundesrats als „windhundartiges Abstecken von Windparkclaims“ bezeichnet wurde.
Bedenken und Ängste in den betroffenen Regionen
Insbesondere in den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg wird die Lage als sehr angespannt wahrgenommen. In diesen Regionen hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig vor anderthalb Jahren die vom Land ausgewiesenen Vorranggebiete für Windkraftprojekte aufgehoben. Das bedeutet, dass hier keine gültige Windkraftplanung mehr besteht und Windkraftanlagen überall im Außenbereich errichtet werden dürfen, sofern Lärmschutz und Mindestabstände zu Wohnhäusern eingehalten werden.
Trotz dieser Freiräume zögern Investoren im Allgemeinen, Anträge für neue Windräder zu stellen. Das Kieler Innenressort berichtet, dass viele Anbieter den möglichen Planungen von Ministerin Sabine Sütterlin-Waack abwarten, die neue Wind-Vorranggebiete für die nördlichen Kreise entwerfen möchte. Diese Pläne könnten dafür sorgen, dass an den Antragstellenden scharfe Bedingungen gestellt werden, die nur für Projekte innerhalb der künftig festgelegten Vorranggebiete gelten.
Mit den neuen Regelungen von Habeck könnte jedoch ein Umschwung eintreten. Wenn die frühere Rechtslage zum Zeitpunkt des Antrags gilt, könnten Projektentwickler geneigt sein, rasch Anträge einzureichen, bevor potenzielle neue Beschränkungen in Kraft treten. Dadurch wird die Gefahr einer Überflutung des Marktes mit neuen Anträgen deutlich, was die Bedenken der Landesregierung verstärkt.
Die Kritik an Habeck und der Ampelkoalition nimmt zu. Ministerin Sütterlin-Waack hat offen moniert, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung die Bemühungen, die Windenergienutzung in geordnete Bahnen zu lenken, untergräbt. Während einer Sitzung im Bundesrat forderte sie zusammen mit anderen Ländern eine Nachbesserung des Gesetzesentwurfs, um wildwüchsige Entwicklungen zu vermeiden.
In einer Reaktion auf die besorgten Stimmen kündigte Habecks Sprecher an, dass die Problematik, die die Länder ansprechen, anerkannt wird. Das Ministerium habe bereits vor der Sitzung des Bundesrates signalisiert, offen für die Vorschläge der Bundesländer zu sein. Dies könnte einen wichtigen Schritt in Richtung einer einvernehmlichen Lösung darstellen und die Bürger sowie Investoren beruhigen.
Angesichts dieser Entwicklungen bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Windkraftausbau in Deutschland weiter gestalten werden. Klar ist jedoch, dass sowohl politische als auch wirtschaftliche Akteure an einer Lösung arbeiten müssen, um sowohl den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben als auch die Wildwuchsängste in den betroffenen Regionen zu zerstreuen. Die vorliegenden Informationen sind entscheidend, um die öffentliche Debatte über die Windkraftnutzung in Schleswig-Holstein und darüber hinaus zu führen.
Für weitere Informationen zu diesem Thema ist der Artikel auf www.shz.de empfehlenswert.
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