In Schleswig-Holstein regt sich Widerstand gegen die vorgeschlagene Gerichtsreform, die weitreichende Auswirkungen auf die Struktur der Justiz im Bundesland haben könnte. Die Grünen äußerten auf einem Landesparteitag, dass sie die Reformpläne weiterhin kritisch betrachten. Jan Kürschner, der Justizpolitiker der Partei, betonte, wie wichtig es ist, gemeinsam mit den Justizbeschäftigten nach Lösungen zu suchen und sozialen Aspekten besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Die Koalition zwischen den Grünen und der CDU, die seit 2022 an der Regierung ist, steht unter Druck. Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) strebt eine Neuorganisation an, die die Konsolidierung von Sozial- und Arbeitsgerichten vorsieht. Diese sollen an zentralen Fachstandorten, darunter Itzehoe, Kiel, Lübeck und Schleswig, zusammengefasst werden, um Effizienz zu steigern und gleichzeitig die Anzahl der Amtsgerichte zu verringern.
Details der Reform und ihre Zielsetzung
Im Zentrum der Reformpläne steht die Vision, die aktuelle Anzahl der Amtsgerichte von 22 auf nur noch einen pro Kreis zu reduzieren. Ziel ist es, die Verwaltung zu zentralisieren und die Gerichte nach dem Modell der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu strukturieren. Hierbei sollen sowohl ein Arbeitsgericht als auch ein Sozialgericht erster Instanz an einem zentralen Standort etabliert werden, ergänzt durch eine zweite Instanz. Diese Überlegungen zielen darauf ab, die Effizienz zu steigern und Verwaltungskosten zu senken, ohne das Personal in der Justiz zu verringern.
Die Grünen haben sich jedoch gegen diese tiefgreifenden Einschnitte ausgesprochen, die möglicherweise zu einer Reduzierung der belegbaren Justizstandorte führen könnten. „Wir sind gegen eine Schließung und damit einhergehende Verlagerung von Gerichten“, so Kürschner. Die Befürchtungen der Grünen basieren auf der Unsicherheit über die tatsächlichen Einsparpotentiale der Reform, da es derzeit keine konkreten Daten darüber gibt, wie viel die Umstrukturierung tatsächlich kosten- oder einspareffektiv ist. Kürschner fordert eine detaillierte Prüfung der geplanten Maßnahmen und ein Abwägen, ob die erwarteten Einsparungen tatsächlich den Verlust an staatlicher Präsenz rechtfertigen können.
Zusätzlich unterstützen die Grünen den Ansatz, dass nicht am Personal, sondern an den Gebäuden gespart werden sollte. Ihrer Auffassung nach ist es entscheidend, dass die Justiz über ausreichend Personal verfügt, um die Qualität der Dienstleistungen aufrechterhalten zu können. Ein wohnortnaher Zugang zu Gerichten für die Bürger ist für sie von zentraler Bedeutung, um die Justiz im Alltag zugänglicher zu gestalten.
Ein Konzept für die Reform soll bis Ende 2025 vorgelegt werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussionen entwickeln werden und welche Kompromisse möglicherweise gefunden werden, um sowohl den Einsparungsforderungen als auch den berechtigten Sorgen der Grünen Rechnung zu tragen. Die Reform könnte somit nicht nur die Struktur der Justiz, sondern auch die Art und Weise, wie die Bürger mit ihr interagieren, grundlegend verändern.
Informationen über den aktuellen Stand der Reform sind z.T. noch spärlich, jedoch wird schon jetzt deutlich, dass dies eine entscheidende Phase für die Justiz in Schleswig-Holstein ist. Die Grünen und ihr Koalitionspartner sind gefordert, eine Balance zwischen Effizienz und Zugänglichkeit zu finden, um die zukünftige Justizlandschaft des Bundeslandes zu gestalten. Mehr Details zu diesem Thema finden sich in einem ausführlichen Bericht auf www.borkenerzeitung.de.