Ab dem 1. Oktober 2024 gibt es wichtige Änderungen für Autofahrer in Deutschland, die ihre Fahrzeuge für die winterlichen Straßenverhältnisse vorbereiten möchten. Eine neue Regelung besagt, dass bestimmte Autoreifen nicht mehr verwendet werden dürfen, was massive Auswirkungen auf alle Fahrer haben könnte.
Die Änderungen betreffen insbesondere die „M+S“-Winterreifen, deren Kennzeichnung für Matsch und Schnee steht. Diese Reifen dürfen künftig nicht mehr gefahren werden. Wer sich nicht an diese neue Regel hält, muss mit erheblichen Bußgeldern rechnen. Eine Strafe von bis zu 120 Euro kann verhängt werden, und zusätzlich droht ein Punkt in Flensburg.
Neue Kennzeichnung erforderlich
Die aktuelle Überarbeitung der Vorschriften wurde bereits 2018 angestoßen, als ein neues Symbol eingeführt wurde, das anstelle der veralteten „M+S“-Kennzeichnung genutzt werden muss. Ab jetzt sind nur noch Reifen mit dem sogenannten „Alpine“-Symbol, erkennbar an einem Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke, zulässig. Diese Regelung soll dafür sorgen, dass auch tatsächlich wintertaugliche Reifen auf die Straßen kommen. Ganzjahresreifen können ebenfalls dieses Symbol tragen, was zusätzliche Flexibilität bietet.
Ein Problem der früheren „M+S“-Kennzeichnung war, dass sie nicht rechtlich geschützt war. Das bedeutete, dass viele Reifen nicht den erforderlichen Tests zur Wintertauglichkeit unterzogen werden mussten. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, wurde das Alpine-Symbol nun zur Pflicht gemacht. Autofahrer sollten daher darauf achten, dass ihre alten Reifen bei der nächsten Prüfung nicht nur das korrekte Symbol tragen, sondern auch die nötige Profiltiefe aufweisen.
Bußgelder bei Verstößen
Die Konsequenzen für Autofahrer, die sich nicht an die neuen Vorschriften halten, sind klar geregelt. Werden Fahrzeuge mit nicht konformen Winterreifen erwischt, drohen folgende Strafen:
Verstoß | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Falsche Bereifung bei Schnee, Eis und Glätte | 60 Euro | 1 |
Mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmenden | 80 Euro | 1 |
Mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmenden | 100 Euro | 1 |
Bei einem Unfall | 120 Euro | 2 |
Bei einem Unfall infolge mangelhafter Bereifung steigen die Strafen deutlich und die Kfz-Versicherung könnte im Schadensfall nur begrenzt Leistungen erbringen.
Besonderes Augenmerk gilt der situativen Winterreifenpflicht in Deutschland. Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es hier keinen festen Wechseltermin, die Vorschrift ist im § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung verankert. Autofahrer sind verpflichtet, bei winterlichen Bedingungen wie Schnee oder Glätte geeignete Reifen zu benutzen. Eine gängige Faustregel besagt: „Von O bis O“ – das heißt, von Oktober bis Ostern ist der Einsatz von Winterreifen ratsam.
Diese Neuerungen im Reifenrecht verdeutlichen, wie wichtig es ist, auf die aktuelle Gesetzgebung zu achten und die richtigen Reifen auszuwählen, um nicht nur die eigene Sicherheit zu gewährleisten, sondern auch die der anderen Verkehrsteilnehmer. Für weitere Informationen, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.fr.de.
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