Im Landkreis Herzogtum Lauenburg wurde die vertrauensvolle Beziehung zur Polizei durch schwere Vorwürfe auf die Probe gestellt. Im Februar 2024 gab die Landespolizei in einer Pressekonferenz bekannt, dass mehrere Beamte der Polizeistation Mölln unter Verdacht stehen, ausländerfeindliche Äußerungen getätigt zu haben. Diese Vorwürfe gipfelten in Bedenken hinsichtlich der Verfassungstreue der betroffenen Polizisten. Die Staatsanwaltschaft Lübeck hat nun jedoch klargestellt, dass die Ermittlungen eingestellt wurden, da die Vorwürfe nicht ausreichend erhärtet werden konnten. Während einige Prozesse zum Thema endet sind, gibt es noch weitere laufende Verfahren, die auf die Situation hinweisen.
Laut Angaben der Staatsanwaltschaft wurde ein Ermittlungsverfahren, das sich gegen 14 Beamte richtete, eingestellt. Der Oberstaatsanwalt Jens Buscher erklärte, dass während der Ermittlungen nicht genügend Beweise gefunden wurden, um den Vorwürfen substantiell Nachdruck zu verleihen. Unklar bleibt, welche spezifischen Äußerungen von welchem Beamten gemacht worden sind, was die Situation weiter verkomplizierte und die Aufklärung erschwerte.
Vorwürfe und deren Ursprünge
Die Situation nahm ihren Anfang im Jahr 2022, als ein Beamter berichtete, dass er während einer Streifenfahrt diskriminierende Kommentare eines Kollegen vernahm. In der Folge wurde ein Verfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet, welches jedoch bald eingestellt wurde, da die Äußerungen im privaten Rahmen des Streifenwagens gefallen waren und nicht in der Öffentlichkeit. Der beschuldigte Beamte stritt die Vorwürfe entschieden ab.
Im Verlauf der Ermittlungen stellte sich jedoch heraus, dass es möglicherweise weitreichendere Probleme innerhalb der Polizeistation gab. Ein weiterer Polizist berichtete von rassistischen Beleidigungen, die er selbst erfahren hatte. Dies führte zu einer Gesamtuntersuchung gegen die Station, doch obwohl sich die Vorwürfe häuften, blieb der konkrete Nachweis aus, was die Rechtslage verkomplizierte.
Obwohl die bisherigen Verfahren eingestellt wurden, sieht das Landespolizeiamt die öffentliche Bekanntmachung der Vorwürfe als bedauerlich, aber notwendig an. Die Transparenz, die in so schweren Fällen gefordert wird, ist unverzichtbar, um das Vertrauen in die Polizei zu gewährleisten. Der stellvertretende Landespolizeidirektor Hartmut Kunz wies darauf hin, dass die Unschuldsvermutung für die betroffenen Beamten immer gelten muss.
Reaktionen aus der Polizeigewerkschaft
Torsten Jäger, der Gewerkschaftssprecher der GdP, bestätigte die Notwendigkeit, solche Vorwürfe ernst zu nehmen und transparent zu handeln. Er betonte jedoch, dass solche Vorfälle sowohl für die beschuldigten Beamten als auch für deren Familien eine immense Belastung darstellen. Die Psychologie hinter einem solchen Vorwurf ist nicht zu unterschätzen. Jäger plädierte dafür, im Falle der Einstellung von Verfahren auch rehabilitative Maßnahmen zu treffen, wie öffentliche Entschuldigungen oder interne Versammlungen zur Klarstellung der Situation.
Zusätzlich zu den laufenden Verfahren gibt es jedoch noch andere rechtliche Probleme, die von den internen Untersuchungen aufgedeckt wurden. Diese umfassen Vorwürfe von Betrug und Datenschutzverletzungen, die nun ebenfalls juristisch verfolgt werden. Die Strafverfahren dazu liegen aktuell bei der Staatsanwaltschaft Kiel, was die Lage der Beamten aus Mölln weiter verkompliziert. Disziplinarverfahren sind zudem gegen zehn Beamte eingeleitet worden, einschließlich Führungskräften, die entweder das Verhalten ihrer Kollegen geduldet oder selbst daran beteiligt waren. Es bleibt abzuwarten, wie diese rechtlichen Fragen gelöst werden.
Für die Möllner Polizeistation ist die Aufarbeitung der Vorwürfe ein Schritt in eine notwendige Richtung. Die Gewerkschaft fordert, dass alle Beteiligten in Gespräche einbezogen werden, um das Vertrauen wiederherzustellen und eine klare Linie gegen Diskriminierung und Fehlverhalten zu ziehen. Klar ist, dass die Probleme in der Polizei nicht ignoriert werden können und eine offene Diskussion unerlässlich ist, um das Ansehen und die Integrität der Institution langfristig zu schützen.
– NAG