Im Dithmarscher Kreistag hat der Wirtschaftsausschuss kürzlich einen signifikanten Beschluss gefasst: Mit sechs zu vier Stimmen wurde entschieden, dass keine neuen Windenergieanlagen in Landschaftsschutzgebieten des Kreises errichtet werden sollen. Dies steht im Kontext der bundesgesetzlichen Vorgaben, die es erlauben, solche Flächen für Windkraft auszuwiesen, um Schleswig-Holsteins Ziel zu erreichen, bis 2027 mindestens drei Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete für Windenergie zu reservieren. Trotz dieser Rahmenbedingungen beschloss der Ausschuss, dass solche Gebiete in Dithmarschen ausgeschlossen bleiben sollen.
Neel Nissen, der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses und Mitglied der FDP, äußerte vor dem NDR Schleswig-Holstein, dass Windenergie zwar eine unverzichtbare Rolle in der Energiewende spielt, jedoch der Landkreis Dithmarschen bereits weitreichende Maßnahmen umgesetzt habe. Nissen betonte, dass viele Regionen die „Grenzen der Belastbarkeit“ erreicht hätten. Dies sei ein zentraler Grund für die Entscheidung, Landschaftsschutzgebiete nicht für neue Windräder zu öffnen. Damit wolle man sicherstellen, dass diese Gebiete, die für ihre Erholungsfunktionen und für den Natur- und Artenschutz geschätzt werden, bewahrt bleiben.
Wirtschaftliche und ökologische Balance
Die Entscheidung des Wirtschaftsausschusses verdeutlicht die Notwendigkeit, eine Balance zwischen wirtschaftlichen Interessen und ökologischen Belangen zu finden. Dithmarschen hat in der Vergangenheit schon zahlreiche Windkraftanlagen installiert, was einerseits zur lokalen Wirtschaft beigetragen hat, andererseits jedoch auch die natürlichen Ressourcen und die Landschaft belastet hat. Das aktuelle Votum ist eine Art Antwort auf die besorgten Stimmen in der Bevölkerung, die eine Zunahme an Windkraftanlagen als Bedrohung für die natürliche Schönheit und den Erholungswert der Region ansehen.
Nun liegt es am Land Schleswig-Holstein, ob es dem Wunsch des Kreistags nachkommt oder nicht. Der Wirtschaftsausschuss rechnet im Februar mit einer Entscheidung aus Kiel. Es bleibt abzuwarten, ob das Land den lokalen Bedenken Rechnung trägt und die Landschaftsschutzgebiete von den Vorranggebieten für Windenergie freihält oder ob es die Pläne zur Ausweisung stärker vorantreibt.
Die Diskussion über Windenergie in Dithmarschen ist Teil eines größeren Debattenfeldes. Auf der einen Seite steht der dringende Bedarf an erneuerbaren Energien zur Bekämpfung des Klimawandels, auf der anderen Seite die Frage, inwieweit natürliche und geschützte Flächen dem Energiebedarf geopfert werden sollten. Während die Windkraft als unverzichtbar für die Energiewende gilt, gibt es auch berechtigte Sorgen über die Auswirkungen auf die lokale Flora und Fauna sowie den Rückgang von Erholungsgebieten.
In diesem Sinne wird die Entscheidung des Wirtschaftsausschusses sicherlich nicht nur die lokale Politik beschäftigen, sondern auch die breite Öffentlichkeit und Umweltverbände interessieren. Die kommenden Monate könnten entscheidend dafür sein, wie der Windkraftausbau in Schleswig-Holstein und speziell in Dithmarschen weitergeht.
– NAG