Skandal um die süßen Versuchungen – Die EU-Bürokratie schlägt erbarmungslos zu!
Der vertraute Duft von frisch gebackenem Kuchen, seit fast einem halben Jahrhundert ein gewohntes Vergnügen auf dem Weihnachtsmarkt in Bordesholm, Schleswig-Holstein, wird jäh unterbrochen. Die Landfrauen, bekannt für ihre meisterhaft gebackenen Torten, müssen ihre Schürzen an den Haken hängen. Die EU-Verordnung Nr. 852/2004 fordert ihnen ihr traditionelles Handwerk ab, indem sie die Bäckerinnen als „Lebensmittelunternehmen“ einstuft.
Mit ihrer Liebe und Hingabe kreieren die Landfrauen ihre Kuchenkunstwerke. Doch nun fordert die Bürokratie ihre Tribut: Zutatenlisten, Zertifizierungen und strenge Kühlregeln sind jetzt Pflicht. Selbst ein Gesundheitszeugnis könnte von den Bäckerinnen verlangt werden. Eine Herausforderung zu groß für den Verein, der mit seinen 430 Mitgliedern den Riesenansturm von etwa 8000 Gästen jährlich managen muss.
Panik vor Kontrollen und Strafen!
In Dithmarschen blieben Kontrollen und Verbote nicht ungehört. Claudia Jargstorf, die Vorsitzende des Landfrauenvereins, gesteht im Gespräch mit der „Holsteiner Zeitung“, dass die Angst vor Inspektionen und Bußgeldern die Frauen zum Handtuchwerfen bewegte. Würde man sich nicht mit Warnschildern wie „Herstellung aus privater Küche, Verzehr auf eigene Gefahr“ retten können? Das bleibt ein Traum. Die Kreisverwaltung untermauert auf BILD-Anfrage: Solch eine Umgehungstrick ist gesetzlich ausgeschlossen.
Während kleinere Veranstaltungen eine Befreiung erhalten könnten, ist der Weihnachtsmarkt mit seinen Menschenmassen kein solcher Fall. Ein fröhliches Fest der Tradition und Gemeinschaft gerät unter die Räder der starren Regelungen. Die Landfrauen von Bordesholm sehen sich gezwungen, den Tortenverkauf schweren Herzens aufzugeben, die EU-Gesetze betrachten dies jedoch als nötigen Schritt zur Lebensmittelsicherheit. Der Traum von simplen Genüssen wird somit durch die strengen Verordnungen der Europäischen Union in Frage gestellt.
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