Eine dramatische Wendung im Fall einer EM-Rentnerin aus dem Landkreis Pinneberg sorgt für Aufruhr: Nach jahrelangen, unrechtmäßigen Sozialhilfezahlungen soll die Frau nun über 15.000 Euro zurückzahlen, obwohl der Fehler eindeutig bei der Behörde lag. Wie merkur.de berichtet, war die Rentnerin von Juli 2010 bis November 2015 auf zusätzliche Unterstützung angewiesen, da ihre EM-Rente nicht ausreichte. Ein schwerer Fehler passierte, als sie heiratete und dies dem zuständigen Sozialhilfeträger nicht meldete, was eigentlich verpflichtend gewesen wäre.
Doch statt die Zahlungen einzustellen, unterlief den Beamten ein gravierender Patzer – der Hinweis auf die benötigten Unterlagen ging unter. Diese Nachlässigkeit führte dazu, dass die Frau viereinhalb Jahre lang weiterhin Gelder erhielt, die ihr nicht zustanden. Schließlich entdeckte die Behörde im Jahr 2016 ihren Fehler und forderte die Summe zurück. Der Fall landete vor dem Landessozialgericht Schleswig-Holstein und nun auch beim Bundessozialgericht (BSG) in Kassel, das am 19. Dezember 2024 ein Urteil fällte, das die Rückforderung als rechtswidrig einstufte. Laut gegen-hartz.de erkannte das BSG, dass bei der Rückforderung der Fehler der Behörde nicht ignoriert werden kann.
Gericht erklärt Rückforderung für unrechtmäßig
Das Gericht stellte klar, dass die Behörde, die ihre eigenen Fehler bei der Erstattung nicht berücksichtigte, einen Ermessensfehler beging. Über einen langen Zeitraum von mehr als vier Jahren hätte der Sozialhilfeträger die unrechtmäßigen Zahlungen korrekt überprüfen und die Rückforderung nicht in dieser Form geltend machen dürfen. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für ähnliche Fälle haben und stellt die Praxis der Rückforderung in Frage, wenn es um Fehler des Sozialamtes geht.
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