In einer nachhallenden Entscheidung des Landgerichts Hamburg wird deutlich, dass die schweren Vorwürfe der Schiedsrichterbestechung im internationalen Fechtsport unbegründet sind. Diese Entscheidung, getroffen am 25. September 2024, bezieht sich auf eine Aussage des bekannten Sportjournalisten Hans-Joachim "Hajo" Seppelt, der in einem Bericht der ARD-Sportschau vom 4. August 2024 Alischer Usmanow, einen russisch-usbekischen Multimilliardär, beschuldigte, ein "System der Schiedsrichterbestechung" etabliert zu haben.
Usmanow, der im Jahr 2022 aufgrund von EU-Sanktionen von seinem Posten als Präsident des internationalen Fechtverbandes (FIE) zurücktrat, wird in diesem Zusammenhang als Hauptakteur für die mutmaßlichen Manipulationen genannt. Die Vorwürfe haben jedoch bereits in einem früheren Verfahren vor einem US-Schiedsgericht, das unter dem Aktenzeichen 24060602 geführt wurde, keine Grundlage gefunden. In diesem Fall wurden die Klagen mangels Beweisen abgewiesen.
Kein Beweis für Manipulationen
Ein weiterer Aufschlag war ein aktueller Fall (Aktenzeichen 24061201), der ebenfalls vor einem US-Schiedsgericht verhandelt wurde. Hier wurden die Vorwürfe zu einer möglichen Korruption in Duellen, an denen der bulgarische Schiedsrichter Vasil Milenchev beteiligt war, erneut als unbegründet zurückgewiesen. Interessanterweise beschreibt der Kläger Milenchev selbst in dem Prozess als "einen der besten, wenn nicht den besten Säbel-Schiedsrichter der Welt".
Das Urteil stellt unmissverständlich klar, dass der Kläger keine stichhaltigen Beweise für die Behauptungen vorlegen konnte. Das Gericht kritisierte, dass es an konkreten Nachweisen für Zahlungen oder andere Vorteile fehle. Selbst der Kläger selbst gab zu, dass er lediglich auf seine eigene statistische Analyse und einige Fotos aus sozialen Medien verwies, um seine Vorwürfe zu untermauern.
In einem weiteren Schritt äußerte sich Joachim Steinhöfel, der Medienanwalt von Alischer Usmanow, und stellte die Berichterstattung der ARD in Frage. Seiner Meinung nach seien die Berichte nicht nur eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten, sondern zudem ein Beispiel für journalistisches Versagen. Zwei klare Entscheidungen der US-Gerichte, die die haltlosen Behauptungen widerlegen, seien in der ARD-Berichterstattung nicht erwähnt worden.
Der Anwalt kritisierte weiter, dass die ARD anstelle von transparenten Informationen über die Gerichtsurteile, die Positionen von fragwürdigen Zeugen und angeblichen Verschwörungstheorien weiterhin Raum gebe. Der Vorwurf, dass die Berichterstattung voreingenommen und einseitig sei, wird durch die Tatsache verstärkt, dass die ARD wesentliche Informationen schlichtweg ignoriert hat.
Insgesamt zeigen diese Ereignisse, wie wichtig akkurate und evidenzbasierte Berichterstattung ist, gerade in einem so sensiblen Bereich wie dem Sport, wo der Ruf von Individuen und Institutionen auf dem Spiel steht. Umso mehr stehen die bestehenden Vorwürfe, die von großen Medienplattformen verbreitet werden, in der Pflicht, überprüfbar und fair zu sein.
Die Diskussion um die Qualität der journalistischen Arbeit, die auf unbestätigten Informationen basiert, hat in der Branche an Dringlichkeit gewonnen. In Anbetracht der jüngsten Gerichtsurteile und der Verbote bezüglich der ARD-Bereichtserstattung bleibt abzuwarten, wie sich die Bekanntheit von Usmanow und dem internationalen Fechtsport entwickeln wird. Der Fall wirft auch Fragen darüber auf, wie in Zukunft mit der Berichterstattung von Sportveranstaltungen und den damit verbundenen Themen umgegangen wird.
Für detailliertere Informationen über die gesamten Hintergründe ist ein Blick in die Originalberichterstattung ratsam, wie www.presseportal.de berichtet.
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