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Schiedsgericht für NS-Raubgut: Neuer Meilenstein für Restitution in Deutschland

Ein neuer Meilenstein in der Rückgabe von NS-Raubgut steht bevor: Der Bund, die Länder und kommunale Spitzenverbände haben die Gründung eines Schiedsgerichts beschlossen, das künftig die Rückgabe solcher Güter in Deutschland erleichtern soll. Diese Entscheidung wurde im Rahmen des 21. Kulturpolitischen Spitzengesprächs in Berlin getroffen.

Mit dieser Initiative strebt die Bundesregierung eine grundlegende Verbesserung des bisherigen Verfahrens an. Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) bezeichnete die Maßnahme als „Neuland”. Hauptziel ist es, die Rückgabe von NS-Raubgut nicht nur zu vereinfachen, sondern auch schneller zu gestalten. Zudem wird die Stimme der Opfer und deren Nachfahren künftig mehr Gehör finden, da eine einseitige Anrufung des Schiedsgerichts nun möglich ist.

Änderungen im Rückgabeprozess

Bislang war es erforderlich, dass beide Parteien – die Nachfahren der ehemaligen Eigentümer sowie die Museumsvertreter – der Anrufung der Beratenden Kommission zustimmt. Diese Regelung wird nun reformiert. Künftig können die Fälle auch dann vom Schiedsgericht behandelt werden, wenn nur die Familien der Bestohlenen ein Interesse an der Rückgabe haben. Dies stellt einen bedeutenden Fortschritt im Umgang mit den Ansprüchen der Erben dar.

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Das Schiedsgericht wird die Beratende Kommission ersetzen, die seit 2003 tätig war. Diese Kommission hatte die Aufgabe, Streitfälle über die Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut zu klären, war jedoch häufig von langwierigen Verhandlungen geprägt.

Das neue Gremium wird gemeinsam von Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden sowie den zwei größten jüdischen Verbänden in Deutschland, der Jewish Claims Conference und dem Zentralrat der Juden, ernannt. Timon Gremmels, Vorsitzender der Kulturministerkonferenz, betonte die Bedeutung der Rückgabe für ein demokratisches Deutschland und erklärte, dass „kein öffentliches Haus sich künftig noch mit NS-Raubgut schmücken” solle.

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, wertete die Entscheidung als Schritt in Richtung eines bindenden Restitutionsgesetzes. Solche Gesetze existieren bereits in anderen europäischen Ländern, und Deutschland sollte diesem Beispiel folgen. Gideon Taylor, Präsident der Claims Conference, ergänzte, dass damit ein Signal an die Welt gesendet werde, dass Deutschland sich mit seiner Geschichte auseinandersetze.

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Start des Schiedsgerichts 2025

Die offizielle Arbeitsaufnahme des Schiedsgerichts ist für das Jahr 2025 geplant. Die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb des Gremiums werden gleichmäßig von Bund und Ländern getragen. Eine erste Evaluation zur Wirksamkeit des Verfahrens ist nach den ersten zehn gerichtlichen Entscheidungen oder spätestens nach drei Jahren vorgesehen.

Bereits im März hatten sich die Beteiligten auf eine Reform der Beratenden Kommission geeinigt, was als Teil des Koalitionsvertrags der Bundesregierung betrachtet wird. Es bleibt abzuwarten, wie die neuen Regelungen in der Praxis umgesetzt werden und welche Effekte sie auf die Rückgabeverfahren haben werden. Für weiterführende Informationen und eine detaillierte Analyse, sehen Sie den Bericht auf www.nau.ch.

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