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Drogenrazzia in Zwickau: Mann mit Waffen und 7.000 Euro Drogenwert festgenommen

Bei einer Durchsuchung in Mülsen bei Zwickau am vergangenen Mittwoch hat die Polizei einen 41-jährigen Mann vorläufig festgenommen. Die Maßnahme zielte darauf ab, Waffen sicherzustellen, da dem Mann zuvor die waffenrechtliche Erlaubnis sowie der Jagdschein entzogen worden waren. Bei der Durchsuchung entdeckten die Beamten nicht nur Waffen und Munition, sondern auch erhebliche Mengen an Betäubungsmitteln, darunter 75 Gramm Crystal, 100 Gramm Haschisch, 80 Gramm Marihuana sowie mehrere Ecstasy-Tabletten und LSD-Trips. Der Gesamtwert der sichergestellten Drogen beläuft sich auf etwa 7.000 Euro.

Der 41-Jährige wurde nach der Festnahme ins Gefängnis gebracht, und ein Richter erließ am Donnerstag einen Haftbefehl gegen ihn. Er muss sich nun wegen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verantworten, wobei der Besitz von Waffen die Situation zusätzlich verschärft. Bei dieser Aktion wurden außerdem mehrere verwahrloste Hunde und Katzen sichergestellt und anderweitig untergebracht. Eine zweite Person, ein 49-Jähriger, erschien mit einem unzulässigen Fahrzeug am Einsatzort und hatte keine gültige Fahrerlaubnis. Er erhielt Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Rechtliche Folgen für Drogenhandel

Die rechtlichen Konsequenzen des Drogenhandels sind gravierend. Im Betäubungsmittelstrafrecht drohen empfindliche Strafen, insbesondere beim Handel mit Drogen in nicht geringen Mengen. Laut anwalt.de kann bei Drogenhandel mit einer Waffe oder einem gefährlichen Gegenstand eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden. Die Regelung des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG sieht für bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sogar eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vor.

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Ein Beschuldigter, der im Rahmen eines Drogenhandels mit einem Springmesser aufgegriffen wurde, bietet einen Einblick in die Komplexität dieser rechtlichen Angelegenheiten. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes betont, dass auch nicht verbotene Messer beim Drogenhandel als waffenähnliche Gegenstände eingestuft werden können, was die strafrechtlichen Implikationen erheblich beeinflusst.


- Übermittelt durch West-Ost-Medien

Ort des Geschehens


Details zur Meldung
Was ist passiert?
Drogenkriminalität,Waffenvergehen
In welchen Regionen?
Mülsen,Zwickau
Genauer Ort bekannt?
Mülsen, Deutschland
Festnahmen
2
Sachschaden
7000 € Schaden
Ursache
Handel mit Betäubungsmitteln, Besitz von Waffen
Beste Referenz
saechsische.de
Weitere Quellen
anwalt.de

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