Dresden. Ein dramatischer Wendepunkt im Zinsstreit um die Prämiensparverträge! Am 4. November wurde das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden zur Musterklage gegen die Sparkasse Mittelsachsen rechtskräftig. Hunderttausende von Kunden, die in den 1990er und 2000er Jahren solche Verträge abgeschlossen haben, stehen nun vor der Frage: Was tun?
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat am Dienstag mitgeteilt, dass sich 322 betroffene Prämiensparer der Musterklage angeschlossen haben. Das bedeutet für sie: Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Zinsberechnung sind nun klar! Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, erklärt, dass die Entscheidung des OLG im Wesentlichen mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs übereinstimmt. „Wir vermeiden damit, dass Sparer länger auf die ihnen zustehenden Zinsen warten müssen“, so Hummel. Ein Lichtblick für viele, die auf ihr Geld warten!
Sparkassen-Zinsstreit: Dringender Handlungsbedarf!
Jetzt heißt es schnell handeln! Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt: Mit dem Ende des Musterverfahrens läuft die „Hemmung der Verjährung“ nur noch maximal sechs Monate. Ansprüche könnten bald verfallen, also sollten betroffene Sparer umgehend aktiv werden! Selbst Sparer, die nicht an der Klage teilgenommen haben, sollten sich melden, denn das Urteil könnte auch für sie eine Nachzahlung bedeuten.
„Nur wer sein Geld bei der Sparkasse einfordert, bekommt es auch. Wer darauf wartet, dass die Sparkasse selbst aktiv wird, könnte am Ende leer ausgehen“, betont Hummel. Die Verbraucherzentrale Sachsen steht bereit, um Prämiensparern Unterstützung zu bieten. Wer jetzt nicht handelt, könnte eine goldene Gelegenheit verpassen!