Nach der jüngsten Landtagswahl in Sachsen haben erneut Vorwürfe des Wahlbetrugs die Runde gemacht. Insbesondere im Zwickauer Stadtteil Marienthal, wo es zu einem bemerkenswerten Vorfall kam, der die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl in Frage stellte. In sozialen Medien wurde behauptet, dass bewusst falsche Wahlzettel verteilt worden seien, woraufhin über 10 % der Stimmen als ungültig erklärt worden sein sollen. Ein Facebook-Nutzer, der angibt, bei der Auszählung dabei gewesen zu sein, äußerte seine Bedenken.
Die Situation wurde jedoch von offiziellen Stellen als Missverständnis aufgeklärt. Die Informationen, die der Kreiswahlleiter Andreas Ullmann am Wahlabend bereitstellte, zeigten, dass es im Wahllokal in der Kita „Buratino“ zu einer Panne gekommen war. Von 582 Wahlzetteln waren 76 für einen benachbarten Wahlkreis bestimmt. Dies führte dazu, dass die Erststimmen ungültig waren, aber keine Veränderung im Endergebnis bewirken konnten.
Wichtige Details des Vorfalls
Ullmann bezeichnete den Vorfall als „Panne“ und stellte klar, dass die Medien am Wahlabend informiert wurden. Der genaue Grund für das Versehen bleibt noch unklar. In der Folge konnten 76 Wählerinnen und Wähler nicht für den Direktkandidaten ihres Wahlkreises abstimmen, deren Erststimmen für ungültig erklärt wurden. Positiv bleibt jedoch, dass die Zweitstimmen gültig blieben, da diese in allen Wahlkreisen gleich sind.
Die Frage, ob in dem betroffenen Wahllokal eine Wiederholung der Wahl erforderlich ist, wird durch ein Wahlprüfverfahren geklärt. Ullmann betonte, dass der Vorfall wahlrechtlich „unerheblich“ sei, da die 76 ungültigen Erststimmen keinen Einfluss auf das Endergebnis hatten. Der Direktkandidat der AfD, Heiko Gumprecht, sicherte sich den Sieg mit 14.208 Stimmen, was 37 % ausmacht. Sein Herausforderer Jan Löffler von der CDU folgte ihm mit 13.879 Stimmen, also 36,2 %. Dies ergibt einen Vorsprung von 329 Stimmen für Gumprecht.
Die vorläufigen Ergebnisse im Wahlkreis Zwickau zeigen insgesamt 38.389 gültige Direktstimmen und 38.520 gültige Listenstimmen. Zum Vergleich wurden in diesem Wahlkreis 494 Direktstimmen und 363 Listenstimmen als ungültig gewertet. Insgesamt waren 54.311 Menschen wahlberechtigt.
Der Landkreis Zwickau hat zu dem Vorfall eine offizielle Stellungnahme abgegeben, in der die Konsequenzen des Fehlers erläutert werden. Demnach bewertete der Wahlvorstand die Zweitstimmen als gültig, während die Erststimmen aufgrund des Sächsischen Wahlgesetzes als ungültig gewertet wurden. Der Stadt Zwickau zufolge ist das Versehen wahrscheinlich das Ergebnis einer Kette von Unachtsamkeiten, da in den Wahlkoffer anscheinend teilweise Stimmzettel aus dem anderen Wahlkreis eingepackt wurden. Dies wurde während des Wahlverfahrens nicht bemerkt, was die Wähler in der Kita „Buratino“ zunächst ebenfalls nicht erkannte.
Um solche Vorfälle in der Zukunft zu vermeiden, wird nun eine interne Auswertung der Abläufe innerhalb der Stadtverwaltung durchgeführt. Die Verantwortlichen sind sich der Bedeutung eines reibungslosen Wahlprozesses bewusst und möchten sicherstellen, dass ähnliche Fehler nicht erneut auftreten.
– NAG