Im Vogtlandkreis beschäftigt ein tragischer Vorfall die Gerichte, der bis heute viele Fragen aufwirft. Zu Beginn des Jahres kam ein Mann in Reichenbach gewaltsam ums Leben, und nun muss sich ein 26-Jähriger wegen Totschlags verantworten. Dieser Fall erregt nicht nur aufgrund der Brutalität des Verbrechens Aufmerksamkeit, sondern auch wegen der besonderen Umstände, die zu dem Vorfall führten.
Der Vorfall ereignete sich, als ein Auto in die Göltzsch krachte. Der Fahrer, der zum Tatzeitpunkt einen Fahrdienst für seinen Landsmann und dessen Familie durchgeführt hatte, erlitt mehrere Messerstiche und verstarb kurze Zeit später. Der 26-jährige Täter, der ebenfalls aus der russischen Teilrepublik Tschetschenien stammt, soll während der Fahrt urplötzlich zugestochen haben, was die Situation ins Chaos stürzte.
Hintergründe zu dem Vorfall
Die Ermittlungen ergaben, dass der Angeklagte an Schizophrenie leidet, was bedeutet, dass er gemäß der geltenden Gesetze als schuldunfähig gilt. Dies hat zur Folge, dass die Staatsanwaltschaft die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung beantragt hat. Der Oberstaatsanwalt, Jörg Rzehak, erläuterte, dass die beiden Männer sich zum Zeitpunkt der Tat nicht kannten. Zum Zeitpunkt des Vorfalls befand sich auch der Sohn des Fahrers im Auto.
Der erste Verhandlungstag brachte mittlerweile zu Tage, dass der 26-Jährige anscheinend unter einer Wahnvorstellung litt, was ihn möglicherweise zum plötzlichen Angriff veranlasst hat. Mit einem beidseitig geschliffenen Messer stach er sowohl in den Hals als auch in den Brustkorb, was auf „rohe Gewalt“ hindeutet. Die Konsequenzen waren fatal: Mit der Kontrolle über sein Fahrzeug überfordert, raste das Auto einen Hang hinunter und landete letztlich im Gewässer. Obwohl der Fahrer es schaffte, seinen Sohn in Sicherheit zu bringen, konnte er aufgrund massiven Blutverlusts nicht gerettet werden und starb wenig später.
Aufgrund der sensiblen Natur des Verfahrens beantragte die Verteidigerin Diana Enzinger, die Öffentlichkeit von bestimmten Verhandlungsschritten auszuschließen. Das Gericht hatte dem Antrag teilweise stattgegeben und will sicherstellen, dass persönliche Details, die für den Angeklagten schädlich sein könnten, nicht ungeschützt publik gemacht werden. Zudem sind bis Anfang November insgesamt sieben weitere Verhandlungstage geplant.
Ob diese beeindruckende und erschreckende Gerichtsverhandlung die vollen Umstände der Tragödie klären wird, bleibt abzuwarten. Aktuelle Entwicklungen und detaillierte Informationen über den Fall sind bei www.merkur.de nachzulesen.