Nordsachsen. In einem dramatischen Schritt hat die Torgauer Stadtvertretung kürzlich den Vorschlag des Landratsamtes abgelehnt, das Hotel „Torgauer Brauhof“ in ein neues Zentrum für bis zu 170 Asylbewerber zu verwandeln. Viele Bürger fragen sich nun brennend, warum gerade Flüchtlinge mit einer geringen Bleibeperspektive im Herzen der Stadt untergebracht werden sollen. Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat sich zu dieser kritischen Situation geäußert und die wichtigsten Fragen beantwortet.
Die LDS hat das aktuelle Wohnpflichtgesetz zur Unterbringung von Asylbewerbern bereits vollständig ausgeschöpft. Vize-Pressesprecher Ingolf Ulrich erklärt, dass diese Regelungen im Asylgesetz vorschreiben, wie lange Flüchtlinge in Aufnahmeeinrichtungen verbleiben dürfen, bevor sie an Kommunen zugewiesen werden müssen. „Spätestens nach sechs Monaten müssen Familien mit minderjährigen Kindern umgesiedelt werden, während alleinstehende Asylsuchende nach 18 bis 24 Monaten umziehen müssen“, so Ulrich weiter. Dies betrifft auch abgelehnte Asylbewerber und deutet auf die Dringlichkeit der Problematik hin.
Die Herausforderungen der Unterbringung
Mit Blick auf die Verteilung der Asylbewerber erklärt Ulrich, dass es häufig notwendig ist, Menschen bereits vor Ablauf dieser Fristen in Kommunen unterzubringen, insbesondere wenn Rückführungshindernisse bestehen. Diese Hindernisse sind oft schwerwiegender Natur und entstehen, wenn Herkunftsstaaten sich weigern, ihre Bürger zurückzunehmen oder wenn benötigte Reisedokumente fehlen. Diese komplexen Umstände zwingen die Behörden dazu, schneller zu handeln, als es gesetzlich vorgesehen ist.
Zudem liegt die Verantwortung der Unterbringung nach kommunaler Zuweisung beim Landkreis. „Gemeinschaftsunterkünfte sind laut Asylgesetz der Regelfall für Personen ohne Aussicht auf einen Schutzstatus“, so der Pressesprecher. Trotz der Bedenken hinsichtlich möglicher Konflikte zwischen Alteingesessenen und Flüchtlingen betont Ulrich, dass nicht pauschal davon ausgegangen werden könne, dass eine geringe Bleibeperspektive oder nicht erlaubte Erwerbstätigkeiten automatisch zu Spannungen führen. Stattdessen sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden, die einen positiven Beitrag zur Gemeinschaft leisten können. Infinanzielle Hinsicht ist die Pauschale pro Flüchtling, die die Kreise erhalten, auf 2654,71 Euro pro Kopf und Quartal festgesetzt. Dies unterstützt die Kosten für Unterkunft, Betreuung und Lebensunterhalt der Asylbewerber.
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