MittelsachsenSachsen

Sachsen hebt Sperrzone für Wildschweinjagd in Mittelsachsen auf!

Sachsen hebt die strengen Auflagen wegen der Afrikanischen Schweinepest für den Landkreis Mittelsachsen auf, was Jägern nun mehr Freiheiten bringt und gleichzeitig die Gesundheit der Wildschweinbestände sichert – ein entscheidender Schritt im Kampf gegen die epidemiologische Bedrohung!

Im Freistaat Sachsen hat eine bedeutende Änderung in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) stattgefunden. Die Allgemeinverfügung zur Festlegung der Sperrzone I wurde überarbeitet, was zur Folge hat, dass der gesamte Landkreis Mittelsachsen nicht mehr als Teil dieser Sperrzone gilt. Diese Entscheidung bringt weitreichende Veränderungen für die Jagdausübungsberechtigten in diesem Gebiet mit sich.

Die Aufhebung der Sperrzone I bedeutet, dass die strengen Auflagen, die bisher bestanden, jetzt nicht mehr greifen. Jagdausübungsberechtigte können sich darüber freuen, dass sie wieder unter erleichterten Bedingungen jagen können. Sie müssen sich jedoch an die bestehenden Regeln halten, die in der Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen festgelegt sind. Diese Anforderungen wurden in der Fassung vom 3. November 2022, zuletzt geändert am 18. April 2024, zusammengefasst.

Neuregelungen für Jäger

Obwohl die Sperrzone aufgehoben wurde, gibt es weiterhin wichtige Vorschriften, die beachtet werden müssen:

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  1. Alle verendeten oder krank erlegten Wildschweine sind unverzüglich zu melden. Dies muss an das örtlich zuständige Landesuntersuchungsamt (LÜVA) geschehen. Der Jäger hat dafür zu sorgen, dass das Wildschwein entsprechend gekennzeichnet und beprobt wird. Die Entsorgung erfolgt an einem von LÜVA festgelegten Kadaversammelpunkt.
  2. Gesund erlegte Wildschweine müssen ebenfalls sofort nach den Vorgaben des LÜVA gekennzeichnet werden. Hierbei sind Blutproben für die Untersuchung auf ASP erforderlich, und ein Begleitschein ist auszustellen. Diese Proben sind dann an das zuständige Landratsamt zu übergeben.

In diesem Kontext wird Jagdausübungsberechtigten empfohlen, das ASP-Modul im Sächsischen Wildmonitoring Programm zu nutzen. Dadurch können Probenahmescheine und Wildursprungsscheine effizient erstellt werden, was die korrekte Erfassung der Jagdstrecke erleichtert. Eine schnelle und verlässliche Übermittlung der Ergebnisse der ASP- sowie der Trichinenuntersuchungen wird dadurch sichergestellt.

Die Aufhebung der Sperrzone I wird von den Jagdausübungsberechtigten als positive Entwicklung wahrgenommen, die derzeitige Regelung steht jedoch klar im Fokus. Jagdausübungsberechtigte werden ermutigt, alle Maßnahmen einzuhalten, um die Weiterverbreitung der Afrikanischen Schweinepest weiterhin zu verhindern. Diese Entscheidung hebt die teils belastenden Vorschriften auf und bringt wieder mehr Freiheit in die Jagdausübung im Landkreis Mittelsachsen, ohne jedoch die Sicherheit zu vernachlässigen. Weitere Informationen zu diesem Thema sind auf www.landkreis-mittelsachsen.de nachzulesen.

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