Der Oberbürgermeister der sächsischen Stadt Radebeul, Bert Wendsche, sieht sich gezwungen, eine Anfrage eines Stadtrats zur Benennung der Mohrenstraße zu beantworten. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen entschied am 27. November 2024, dass die Weigerung des Stadtoberhaupts, auf die Anfrage einzugehen, unrechtmäßig war. Wendsche hatte argumentiert, dass es für eine Antwort an den Stadtrat keinen aktuellen Lebenssachverhalt gäbe. Damit stieß er jedoch auf Widerstand: Der Stadtrat forderte Informationen über die historischen Beweggründe zur Namensgebung der Straße. Diese war zu Beginn des 20. Jahrhunderts erfolgt, und der Stadtrat wollte wissen, auf welcher Grundlage diese Entscheidung getroffen wurde.
Gerichtsurteil mit weitreichenden Folgen
In einer ersten Entscheidung wies das Verwaltungsgericht Dresden die Klage des Stadtrats ab, jedoch änderte das Oberverwaltungsgericht dieses Urteil. Es stellte fest, dass der Oberbürgermeister die Rechte des Stadtrats verletzt hatte. In Bezug auf die sächsische Gemeindeordnung, die besagt, dass jeder Gemeinderat Anfragen zur Stadtverwaltung stellen kann, erklärte das Gericht, dass es sich in diesem Fall um eine relevante Einzelangelegenheit handele. Daher war der Oberbürgermeister verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist die Anfrage sachlich zu beantworten, wie der Medienservice Sachsen berichtete.
Da der Kläger sich zudem auf eine öffentliche Diskussion zur möglichen Umbenennung der Mohrenstraße bezog, ist ein aktueller Bezug gegeben, und Wendsche durfte den Stadtrat nicht einfach auf das Stadtarchiv verweisen. Dieses Urteil könnte nun weitreichende Konsequenzen nicht nur für Radebeul, sondern auch für die Diskussion zur Namensgebung von Straßen in anderen Städten haben. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen, was dem Oberbürgermeister und der Stadt Radebeul nun die Möglichkeit eröffnet, auf die Entscheidung zu reagieren und möglicherweise die Diskussion um die Benennung der Mohrenstraße weiter zu vertiefen, wie Stern berichtete.