Torgau. Der abgestellte Traktor im Stadtteil Nordwest sorgt weiterhin für Gesprächsstoff unter den Anwohnern. Während der Viehanhänger, der ursprünglich neben dem Traktor stand, derzeit verschwunden ist, bleibt die zugrunde liegende Maschine unbewegt am Fasanenweg stehen. Unklar ist, wem der Anhänger gehörte und wo er geblieben ist. Um den Traktor ranken sich jedoch besorgniserregende Umstände, denn es läufen Betriebsstoffe aus, was potenziell schädlich für die Umwelt sein könnte.
Ein weiterer umstrittener Punkt ist, dass der Traktor angeblich von Kindern oder Jugendlichen um etwa 100 Meter versetzt wurde. Trotz dieser Bewegung ist die zugrunde liegende Maschine weiterhin unverändert an ihrem Standort zu finden. Diese Situation löst sowohl bei den Passanten als auch bei den Anwohnern Besorgnis aus, da die Frage bleibt, wie es mit diesem verlotterten Fahrzeug weitergeht.
Verantwortung bleibt beim Fahrzeughalter
Die Stadtverwaltung von Torgau sowie das Landratsamt Nordsachsen haben auf Anfragen klargestellt, dass die Angelegenheit in erster Linie privat geregelt werden muss. Der Halter des Traktors ist demnach aufgefordert, proaktiv zu handeln. Die Stadt zeigt sich zurückhaltend, obwohl der Traktor bereits in einem nicht mehr benutzbaren Zustand ist.
Dr. Eckhard Rexroth, der erste Beigeordnete des Landkreises Nordsachsen, erklärte, dass der Traktor auf einem Grundstück steht, welches derzeit als Baustellenfläche für die Stadtwerke dient. Er fügt hinzu, dass aufgrund des städtischen Eigentums das Landratsamt nicht direkt zuständig ist. Dennoch wird die untere Bodenschutzbehörde des Landkreises sich um die auslaufenden Betriebsflüssigkeiten kümmern und Kontakt zur Stadt aufnehmen, um entsprechende Maßnahmen zu besprechen.
Folgen und nächste Schritte
In Bezug auf die Entsorgung des Traktors äußert Rexroth, dass die Zuständigkeit gesetzlich definiert ist. Die Verantwortung für die Entsorgung oder Wiederverwertung von Altfahrzeugen auf öffentlichen Flächen liegt beim Landkreis Nordsachsen. Die Frage bleibt jedoch, unter welchen Bedingungen das Abfallrecht greift, wenn der Besitz des Traktors klar festgestellt werden kann.
Ein wesentlicher Punkt ist der „Entledigungswille“ des Besitzers. Es bedarf einer Prüfung durch die zuständigen Behörden, um festzustellen, ob der Fahrzeughalter tatsächlich bereit ist, das Eigentum aufzugeben. Solange diese Überprüfung aussteht, bleibt das Landratsamt in dieser Angelegenheit passiv.
Falls jedoch der Wille zur Aufgabe des Fahrzeugs erkennbar ist und der letzte Halter identifiziert werden kann, wird dieser von der Abfallbehörde aufgefordert, den Traktor abzuholen. Wird diesem Aufruf nicht nachgekommen, wird das Fahrzeug mit einem Aufkleber versehen, der eine Frist zur Abholung festsetzt. Andernfalls wird der Landkreis die Verantwortung übernehmen, wobei die anfallenden Kosten dem Halter in Rechnung gestellt werden.
Damit bleibt die Situation vorerst ungelöst. Die Frage, wann oder ob der Traktor entfernt wird, bleibt offen. Sicher ist jedoch, dass die Verantwortung zur Klärung der Angelegenheit letztlich beim Eigentümer des Fahrzeugs liegt. Bislang bleibt ungewiss, ob und in welcher Form die Stadt oder das Landratsamt aktiv werden, um Umweltschäden zu verhindern oder die Situation direkt anzugehen. Für detaillierte Informationen über die Zuständigkeiten und möglichen Maßnahmen kann auf einen Artikel bei www.torgauerzeitung.de verwiesen werden.