Torgau. Am 26. November 2024 wird der Stadtrat über die Grundsteuer-Hebesätze entscheiden, und die Spannung steigt! Die Grundsteuer B, die für bebaute und unbebaute Grundstücke gezahlt wird, könnte von derzeit 360 Prozent auf 391 Prozent angehoben werden. Dies ist eine Reaktion auf den Vorschlag von Kämmerin Silke Schneider, der eine drastische Erhöhung auf 400 Prozent ab Januar 2025 und 435 Prozent ab 2026 ins Spiel brachte.
Die neue Beschlussvorlage, die von der SPD/Die Linke-Fraktion unterstützt wird, zeigt, dass die AfD ihren ursprünglichen Vorschlag, die Grundsteuer B auf nur 371 Prozent festzusetzen, zurückgezogen hat. Zudem bleibt die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe bei 250 Prozent, entgegen der Empfehlung der Stadtverwaltung, die eine Erhöhung auf 315 Prozent vorgeschlagen hatte. Die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 400 Prozent.
Torgau hat bisher die niedrigsten Hebesätze
Die Torgauer profitieren von den niedrigsten Hebesätzen in Sachsen, doch die Stadtverwaltung warnt vor einem „mittelfristig steigenden Finanzierungsdefizit“. Schneider argumentiert, dass die Stadt sich die niedrigen Hebesätze nicht mehr leisten kann und favorisiert eine Anhebung auf den durchschnittlichen Nivellierungs-Hebesatz. CDU und AfD hingegen befürchten Unmut in der Bevölkerung und schlagen alternative Einnahmequellen vor, wie höhere Gebühren für Garagenpächter.
Zusätzlich wird in der außerordentlichen Stadtratssitzung über die Aufnahme eines Kredits in Höhe von 2 Millionen Euro diskutiert. Die öffentliche Sitzung beginnt um 17 Uhr im Ratssaal, gefolgt von einer Sitzung des Verwaltungsausschusses um 17.30 Uhr, in der der Haushaltsplan 2025 und die Vergabe von Bauleistungen im Fokus stehen.