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Glühwein und Tassenklau: Ist das Mitnehmen wirklich legal?

In der faszinierenden Welt der Weihnachtsmärkte stellt sich einmal mehr eine zentrale Frage: Darf man die hübschen Glühweintassen mit nach Hause nehmen? Dies wurde kürzlich von Sängerin Sandra Hesch angestoßen, als sie in ihrem süßen Stiefel-Häferl auf dem Christkindlmarkt am Campus ein Punsch genoss und ihre Follower auf Instagram befragte, ob das Mitnehmen der Tasse legal sei oder nicht. Die Antworten dazu sind gespalten. Über 80 Prozent ihrer Anhänger glauben, dass das Mitnehmen der Tasse erlaubt sei, während in den Kommentaren auf der Plattform „Heute“ hitzig diskutiert wird. Ein Anwalt stellte hingegen fest, dass es sich rechtlich gesehen um Diebstahl handelt, auch wenn viele das nicht für strafbar halten – und das aus gutem Grund.

Pfand und rechtliche Grauzonen

Wie der Strafrechtsexperte Martin Soukup erklärt, ist der Pfand für die Tassen in der Regel so hoch, dass niemand tatsächlich einen Gewinn erzielt, wenn er die Tasse einfach mitnimmt. Anbieter von Weihnachtsmarktständen verfolgen selten solche „Tassen-Diebe“, da eine Strafverfolgung eine aktive Anzeige seitens des Standbetreibers erfordert. Damit sieht er in der Praxis kaum Chancen auf rechtliche Konsequenzen für die Mitnahme – ein Umstand, der von anderen Juristen, wie Jürgen Möthrath, unterstützt wird. Dieser stellte klar, dass, obwohl es juristisch eine Unterschlagung geringwertiger Sachen nach § 248a StGB darstellt, die Tassen in der Praxis oft als „Souvenir“ gelten. In Städten wie Frankfurt und Leipzig hat man sich auf eine Art Kulanz geeinigt: Die Mitnahme wird geduldet und sogar gefeiert.

Selbst wenn die rechtlichen Grundlagen etwas komplex erscheinen, bleibt die Tatsache bestehen, dass viele Menschen auf den Weihnachtsmärkten nach ein paar Glühweinen weniger moralische Bedenken haben. Sowohl die Standbetreiber als auch die Städte scheinen eine entspannte Haltung zu diesem Phänomen zu haben. Sie ermutigen ihre Besucher sogar dazu, diese besonderen Tassen als Andenken mit nach Hause zu nehmen, was die herkömmlichen Vorstellungen von „Diebstahl“ weiter in Frage stellt. Wer sich jedoch weiterhin unsicher ist, sollte stets nachfragen, ob eine Tasse mitgenommen werden kann, um auf der sicheren Seite zu sein. Das könnte die eigene Moral entlasten und die Budenbetreiber erfreuen – ganz gemäß der festlichen Zeit der Nächstenliebe. Wie die Berichterstattung auf der Website von Heute sowie die Analyse auf Correctiv verdeutlichen, bleibt die Frage nach der rechtlichen Situation bei der Tassenmitnahme ein aufregendes Gesprächsthema auf den Märkten.

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Diebstahl, Unterschlagung
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Weitere Infos
correctiv.org

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