
Die ehemalige deutsche KZ-Sekretärin Irmgard F. ist im Alter von 99 Jahren verstorben. Dies berichtete die Tagesschau. Ihr Tod markiert das Ende eines Kapitels, das tief in der deutschen Nachkriegsgeschichte verwurzelt ist. Irmgard F. lebte zuletzt in einem Seniorenheim in Quickborn, im Kreis Pinneberg.
Irmgard F. arbeitete zwischen Juni 1943 und April 1945 als Stenotypistin in der Kommandantur des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig. Laut der Kleinen Zeitung. spielte sie eine entscheidende Rolle im Verwaltungsapparat des Lagers, da fast die gesamte Korrespondenz über ihren Schreibtisch lief. F. war eine enge Vertraute des Lagerkommandanten Paul Werner Hoppe und war sich der schrecklichen Bedingungen im Lager, einschließlich der systematischen Tötung von Häftlingen, bewusst.
Rechtliche Konsequenzen
Im Jahr 2022 wurde Irmgard F. in über 10.000 Fällen wegen Beihilfe zum Mord schuldig gesprochen. Der Stutthof-Prozess, der am 30. September 2021 begann und über ein Jahr mit insgesamt 40 Verhandlungstagen dauerte, erregte weltweit Aufsehen. Sie wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt und schuldig in 10.505 Fällen Beihilfe zum Mord und in fünf Fällen Beihilfe zum versuchten Mord. Das Urteil wurde im August 2023 vom Bundesgerichtshof in Leipzig bestätigt, wie die Kleine Zeitung berichtet.
F.s Fall ist emblematisch für die juristische Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen, die nach dem Zweiten Weltkrieg nur schleppend voranschritt. Viele Täter, wie auch Irmgard F., konnten sich jahrzehntelang weitgehend ungestraft ihrer Verantwortung entziehen. Im Kontext der damaligen Zeit waren die Rollen von KZ-Personal und der Nazigrößen, die solche Verbrechen orchestrierten, oftmals verwoben.
Das KZ Stutthof
Während Irmgard F.s Amtszeit im KZ Stutthof, das 1939 gegründet wurde, waren etwa 110.000 Menschen inhaftiert, von denen fast 65.000 nicht überlebten. Diese erschütternden Zahlen sind Teil der Geschichte, die in den Archiven der Zeit dokumentiert sind, unter anderem im Bundesarchiv. Während das Lager in der Bevölkerung in Vergessenheit geriet, lebt die Verantwortung für die dort begangenen Verbrechen weiter.
Irmgard F. war sich der Verbrechen, die unter ihrer Aufsicht begangen wurden, bewusst. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass sie durch ihre Dienstbereitschaft sowohl physische als auch psychische Beihilfe leistete. Von ihrem Arbeitsplatz aus hatte sie Sicht auf einen Teil des Geländes, einschließlich des Schornsteins des Krematoriums, und sie kannte den Zustand der Gefangenen.
Der Tod von Irmgard F. lässt auch an die Notwendigkeit denken, diese schmerzhaften Kapitel der Geschichte nicht zu vergessen. Die juristische und gesellschaftliche Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit ist nach wie vor entscheidend für das Verständnis und die Erinnerung an die Verbrechen, die dort geschehen sind.
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