Beim Thema Cannabis gibt es in Leipzig und landesweit einen großen Diskurs, der sich nicht nur um das neue Cannabisgesetz dreht, sondern auch um die Frage der praktischen Umsetzung und Verantwortung der Konsumenten. Auch wenn mit dem neuen Gesetz viele rechtliche Hürden abgebaut wurden, sehen sich Cannabisnutzer mit neuen Problemen konfrontiert – insbesondere wenn es darum geht, wo der Konsum im öffentlichen Raum erlaubt ist.
Die Stadtratsfraktion der Linken schlug vor, eine spezielle „Bubatzkarte“ zu erstellen. Diese sollte eine Übersicht über jene Orte bieten, an denen das Rauchen von Cannabis ohne rechtliche Konsequenzen erlaubt wäre. Doch das Gesundheitsamt der Stadt hat sich entschieden, diesem Vorschlag ganz klar eine Absage zu erteilen. Die Herausforderung, solche Orte umfassend zu definieren, wäre laut den Behörden schlichtweg zu komplex und würde keine rechtliche Sicherheit bieten.
Rechtliche Unsicherheiten und Herausforderungen
Das Gesundheitsamt hebt hervor, dass es bereits bei der Auslegung des Paragraphen 5 des Cannabisgesetzes zu Schwierigkeiten kommt, insbesondere hinsichtlich des Schutzes von Kindern und Jugendlichen. Fragen bleiben offen, welche Einrichtungen genau unter das Konsumverbot fallen – sind das nur öffentlich geförderte oder auch private Einrichtungen? Solche Definitionsfragen sind für die Kommunen entsprechend schwer zu klären, und die Unklarheiten sind ein ständiger Begleiter in der rechtlichen Anwendung.
Ein weiteres großes Problem stellt die Abstandsregelung dar. Der gesetzlich vorgeschriebene Abstand von mehr als 100 Metern zum Eingangsbereich von Einrichtungen ist nicht eindeutig definiert. Wo beginnt und endet dieser Radius? Solche Unklarheiten schränken die Möglichkeit einer verlässlichen Sicherheit erheblich ein, sowohl für die Nutzer als auch für die Regelungsbehörden. Laut dem Gesundheitsamt haben die Komplexität und der Wandel der rechtlichen Rahmenbedingungen dazu geführt, dass eine verwaiste und rechtlich relevante „Bubatzkarte“ in der Stadt nicht umsetzbar ist.
Zusätzlich verweisen die Verantwortlichen darauf, dass bereits zahlreiche Karten und Apps von privaten Anbietern existieren, die als Leitfaden für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Cannabis genutzt werden können. Ein städtisches Angebot würde keine größere Genauigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit gewährleisten können.
Eigenverantwortung des Konsumenten
Ein zentraler Punkt seitens der Behörden betont, dass die Entscheidung über das Einschreiten von Ordnungskräften von den jeweiligen Einzelfällen abhängt. Es ist nicht die Aufgabe der Stadt, die Konsumenten zu bevormunden. Verbraucher werden ermutigt, eine gewisse Eigenverantwortung zu übernehmen, anstatt zu erwarten, dass der Staat für alles sorgt. Immerhin sind die Regelungen nicht dafür gedacht, den Konsum vollständig zu verbieten, sondern die Nutzer sollen in der Lage sein, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verstehen und zu respektieren.
In der Debatte sprachen auch Vertreter anderer Fraktionen, wie der Linken, die die neuen Regeln als inkonsistent im Vergleich zu den bestehenden für Tabak und Alkohol betrachten. Die Gesundheitsbehörde merkt an, dass eine Vielzahl von Verbotsschildern nicht die Lösung für die Herausforderungen im Umgang mit Süchten darstellt. Tatsächlich ergeben sich die Verbotsorte direkt aus dem neuen Gesetz, und eine zusätzliche Ausschilderung ist nicht notwendig – im Gegenteil, sie könnte eher zu Verwirrung führen.
Michael Neuhaus, ein Mitglied des Stadtrates, gab schließlich zu, dass die Stadt nicht die Aufgabe hat, den Konsum von Cannabis zu überwachen und zu regulieren, und zog seinen Antrag auf die Bubatzkarte zurück. Dieser Schritt könnte als Weckruf für viele Städte gelten, die ebenfalls mit der Komplexität der neuen Gesetze konfrontiert sind.
– NAG