Am frühen Mittwochmorgen wurde ein 44-jähriger Mann am Hauptbahnhof Dessau von einer Streife der Bundespolizei kontrolliert. Es war etwa 1:40 Uhr, und der Mann wirkte offensichtlich alkoholisiert. Bei der Durchsicht seiner Personalien waren die Beamten überrascht: Der Mann war nicht nur ein wenig in Schwierigkeiten, sondern gleich von zwei Staatsanwaltschaften gesucht. Dies war das Ergebnis einer routinemäßigen Fahndung.
Die Vorgeschichte des 44-Jährigen ist düster. Im November 2022 wurde er wegen Körperverletzung vom Amtsgericht Leipzig zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt. Alternativ drohte ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen. Obwohl er einen Teilbetrag von 620 Euro gezahlt hatte, blieb der Großteil der Geldstrafe unbeglichen. Seine mangelhafte Zahlungsbereitschaft und die Tatsache, dass er nicht auffindbar war, führten dazu, dass im August 2024 ein Haftbefehl über 1.780 Euro oder 89 Tage Ersatzfreiheitsstrafe erlassen wurde. Kaum zu glauben, aber auch die Staatsanwaltschaft Halle hatte noch ein Hühnchen mit ihm zu rupfen.
Die weiteren Ermittlungen
Im Juni 2022 hatte das Amtsgericht Halle den Mann ebenfalls wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 2.200 Euro oder 110 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Und auch hier gab es eine ähnliche Geschichte: Der Mann stellte keinen Antrag auf Strafenbeginn und beglich die Geldstrafe nicht, was schließlich zur Ausstellung eines Haftbefehls durch die Staatsanwaltschaft Halle im April dieses Jahres führte. Diese Entwicklungen sind nicht nur bedauerlich, sondern werfen auch die Frage auf, warum jemand, der offensichtlich in Schwierigkeiten steckt, keine Schritte unternimmt, um seine Situation zu klären.
Nach der Festnahme am Bahnhof wurde der 44-Jährige zur Dienststelle der Bundespolizei gebracht. Dort wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, dessen Ergebnis mit 1,66 Promille deutlich über dem zulässigen Grenzwert lag. Diese Zahl verdeutlicht nicht nur seinen aktuellen Zustand, sondern verstärkt auch die Komplexität des Falls, da Alkoholmissbrauch in Kombination mit strafrechtlichen Verhandlungen oft zu schwerwiegenden Konsequenzen führt.
Die gesamten offenen Geldstrafen summierten sich auf satte 3.980 Euro, die der Mann jedoch nicht aufbringen konnte. Dies hatte zur Folge, dass er für 199 Tage in eine nahegelegene Justizvollzugsanstalt überführt wurde. Mit dieser Maßnahme wurde auch die ausschreibende Behörde über den Vollzug der polizeilichen Maßnahmen informiert, sodass keine weiteren Verwirrungen entstehen können.
Dieser Fall zeigt, wie wichtig die rechtzeitige Begleichung von Strafen ist. Es ist eine Mahnung für alle, dass Ignoranz gegenüber dem Gesetz nicht von Dauer ist; die Konsequenzen kommen oft schneller als erwartet. Der 44-Jährige wird nun die nächsten Monate in Haft verbringen müssen, während er über seine Fehler nachdenken kann. Auf www.presseportal.de finden sich weitere Details zu dieser Thematik.