In Sachsen-Anhalt wird das Schulsystem einer grundlegenden Reform unterzogen, um auf den anhaltenden Lehrermangel und die abnehmenden Schülerzahlen zu reagieren. Bildungsministerin Eva Feußner (61, CDU) stellte einen neuen Entwurf zur Änderung des Schulgesetzes vor, der darauf abzielt, die kleinen Schulen im Land abzubauen. Der Entwurf wurde in einer Kabinettssitzung einstimmig beschlossen und ist nun bereit zur Debatte im Landtag.
„Man kann nicht vor den Realitäten die Augen verschließen“, sagte Feußner und betonte, dass Sachsen-Anhalt mit seiner kleinteiligen Schullandschaft, insbesondere im Grundschulbereich, vor großen Herausforderungen steht. Der Plan zur Reform soll langfristig tragfähige Schulen schaffen und gleichzeitig den Schulträgern mehr Flexibilität gewähren, indem die Möglichkeiten für Schulverbünde und Kooperationen erweitert werden.
Neuregelung der Mindestschülerzahlen
Ein zentrales Element der Reform ist die Einführung einer Mindestschülerzahl für die Gründung von ersten Klassen. Ab dem 1. August 2027 wird erwartet, dass in den größeren Städten wie Halle, Magdeburg und Dessau-Roßlau mindestens 25 Schüler angemeldet werden müssen, während im ländlichen Raum eine Mindestzahl von 15 Schülern für Grundschulen, 20 für Sekundar- und Gemeinschaftsschulen sowie 25 für Gesamtschulen und Gymnasien festgelegt wurde.
In einem ersten Entwurf hatte Ministerin Feußner sogar angestrebt, auch in ländlichen Gebieten höhere Mindestzahlen einzuführen, was jedoch nicht umgesetzt wurde. „Das bedauere ich persönlich“, so die Ministerin, die weiterhin betont, wie wichtig es ist, die Situation an den Schulen effektiv zu verbessern.
Für Grundschulen in den wichtigsten Städten bleibt es jedoch dabei, dass diese zweizügig arbeiten müssen. In ländlichen Regionen ist eine Klasse pro Jahrgang ausreichend, was die bestehenden Strukturen anpassen könnte. Den weiterführenden Schulen in kreisfreien Städten werden mindestens drei Parallelklassen pro Jahrgang abverlangt, während im ländlichen Raum eine Mindestzahl von zwei Klassen festgelegt wurde.
Flexibilität für Schulträger
Ein weiterer Aspekt der Reform betrifft die erhöhte Flexibilität für die Schulträger. Zukünftig können mehr Schulen derselben Schulform zu Schulverbünden zusammengelegt werden, falls die jeweilige Institution nicht genügend Schüler anziehen kann. Bislang war diese Regelung nur für Grundschulen möglich.
Diese umfassenden Änderungen sind Teil einer notwendigen Reaktion auf die Probleme, die durch den Lehrermangel und die sinkenden Kinderzahlen verursacht werden. Feußner stellte klar, dass die Maßnahme auch ein langfristiges Ziel verfolgt: die Sicherstellung einer stabilen Schullandschaft in Sachsen-Anhalt.
Details über die Anzahl der Schulen, die die neuen Kriterien voraussichtlich nicht erfüllen werden, sind zurzeit noch unklar. Die Bildungsministerin zeigte sich jedoch optimistisch, dass diese Reformen dazu beitragen werden, die Ausbildungsbedingungen in den Schulen entscheidend zu verbessern. Für weitere Informationen zur Thematik verweist Feußner auf die umfassende Berichterstattung auf www.tag24.de.