SachsenSachsen-Anhalt

Irakischer Flüchtling entflohen: Dramatische Fahndung in Halle/Saale!

Irakischer Abschiebehäftling flieht während Pass-Anhörung in Halle – Alarmstufe rot für Polizei nach spektakulärem Entkommen eines abgelehnten Asylbewerbers, der bereits wegen Menschenschmuggels verurteilt wurde!

Ein überraschender Vorfall ereignete sich am Donnerstag, den 26. September 2024, als ein 37-jähriger irakischer Abschiebehäftling während einer Anhörung zur Passbeschaffung in Halle (Saale) entkam. Diese Anhörung wurde von einer irakischen Delegation im Gebäude des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt durchgeführt. Der Mann war zuvor durch die sächsische Bereitschaftspolizei zur Anhörung gebracht worden und sollte diese vor Ort bei der Bereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt absolvieren. Doch es fand keine Rückübergabe statt, sodass der Häftling entfliehen konnte.

Nach dem Vorfall wurde sofort eine europaweite Fahndung eingeleitet. Polizeibehörden und die Landesdirektion Sachsen setzten die notwendigen Schritte in das Schengen Information System (SIS) um, das für Sicherheits- und Grenzmanagement innerhalb Europas zuständig ist. Parallel dazu wurde die Person auch im bundesweiten elektronischen Informationssystem der Polizei (INPOL) als flüchtig gemeldet. Die Bundespolizei am Bahnhof Halle/Saale wurde ebenfalls informiert, um eventuelle Fluchtwege zu kontrollieren.

Details zur Vorgeschichte des Häftlings

Der irakische Mann war im Jahr 2015 nach Deutschland eingereist, jedoch war sein Asylantrag abgelehnt worden. Die Verwaltungen, vor allem die Untere Ausländerbehörde des Landratsamtes Meißen, übernahmen fortan seine Betreuung. Er lebte zeitweise in Riesa und hatte in der Vergangenheit mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Zwischen 2018 und 2021 war er in Haft, sowohl in Untersuchungshaft wegen des Tatverdachts des Einschleusens von Ausländern als auch infolge einer Verurteilung, die auf banden- und gewerbsmäßiges Einschleusen zurückzuführen war.

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Seine Geschichte nimmt eine dramatische Wendung, als er am 21. April 2023 untertauchte. Nach einer langen Zeit im Verborgenen wurde er am 26. August 2024 erneut festgenommen und in die Einrichtung des Freistaates Sachsen gebracht, um die Abschiebung vorzubereiten.

Die Flucht des irakischen Abschiebehäftlings hat nicht nur die lokale Polizei aufgeschreckt, sondern auch Fragen zur Effizienz der Sicherheitsmaßnahmen aufgeworfen. Angesichts der komplexen rechtlichen und sicherheitstechnischen Herausforderungen, die solche Situationen mit sich bringen, ist es entscheidend, wie die Behörden in ganz Deutschland auf ähnliche Vorfälle reagieren werden. Die laufenden Fahndungsmaßnahmen zeigen, dass die Behörden schnell handeln wollen, um die Sicherheitslage zu stabilisieren.

Für eine detaillierte Betrachtung des Falls, siehe den Bericht auf dubisthalle.de.

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