In einem unerwarteten Vorfall ist ein 37-jähriger irakischer Abschiebe-Häftling in Halle (Sachsen-Anhalt) während eines Termins mit Mitarbeitern der irakischen Behörden geflohen. Dieser Vorfall ereignete sich, während der Mann, der sich normalerweise in Abschiebehaft in Dresden befindet, für die Beschaffung benötigter Papiere überstellt wurde. Die Flucht wurde am Donnerstag bekannt, als der Iraker das Gebäude des Landesverwaltungsamtes verließ, ohne dass dies bemerkt wurde.
Die Landesdirektion Sachsen gab bekannt, dass der Häftling für eine Anhörung im Nachbarbundesland Sachsen-Anhalt war. An diesem Termin war ein Treffen mit einer Delegation aus dem Irak anberaumt, um die erforderlichen Dokumente zur Ausweisung zu besprechen. Bereitwillig wird die Flucht des Mannes zu einem weiteren Punkt in der Debatte über die Sicherheit und Effizienz von Abschiebeverfahren, besonders in Anbetracht der bereits angespannten Lage bezüglich migrationspolitischer Fragen.
Detailfragen zur Flucht
Die genauen Umstände, die zu der Flucht geführt haben, sind momentan unklar. Ingolf Ulrich von der Landesdirektion Sachsen bestätigte die sofort eingeleitete europaweite Fahndung nach dem Flüchtigen. „Unverzüglich nach Entweichung der Person wurde die europaweite Fahndung eingeleitet“, erklärte er, ohne jedoch Details zur Flucht zu nennen. Diese Panne wirft Fragen auf, wie es möglich sein konnte, dass ein gefährlicher Häftling während einer solchen Anhörung entkommen konnte.
Der Iraker war 2015 in Deutschland eingereist, sein Asylantrag wurde jedoch abgelehnt. Zuvor lebte er in Riesa (Sachsen) und war bereits intensiv mit dem Rechtssystem in Berührung gekommen. Zwischen 2018 und 2021 verbrachte er mehrere Jahre in Haft, wo er als banden- und gewerbsmäßiger Schleuser verurteilt wurde.
Nachdem er am 21. April 2023 untergetaucht war, wurde er erst nach über einem Jahr wieder gefasst. Ulrich informierte zudem, dass der Mann am 26. August 2024 festgenommen wurde und seither in Abschiebehaft sitzt.
Reaktionen auf den Vorfall
Die Absprache zwischen den Bundesländern Sachsen und Sachsen-Anhalt bezüglich der Anhörung der irakischen Delegation wirft Fragen zur Koordination und zum Umgang mit gefährlichen Häftlingen auf. Mit der Freilassung eines solchen Häftlings wird die Problematik der Flüchtlingspolitik und der Sicherungsmaßnahmen in den Vordergrund gerückt – besonders in einem Klima, in dem die öffentliche Meinung über Einwanderung und Kriminalität aktuell diskutiert wird.
Die Behörden stehen nun unter Druck, die Situation zu klären und effektive Maßnahmen zu ergreifen, um zukünftigen Vorfällen dieser Art vorzubeugen. Während die Fahndung nach dem Geflüchteten weitergeht, bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen dieser Vorfall für die beteiligten Einrichtungen haben wird und welche Neuerungen hinsichtlich der Handhabung von Abschiebe-Häftlingen eingeführt werden könnten.
Für detaillierte Informationen zu diesem Vorfall können Sie den ausführlichen Bericht auf www.bild.de nachlesen.