Görlitz (ots)
Am Mittwoch wurden in Görlitz zwei Usbeken, 24 und 38 Jahre alt, von der Bundespolizei festgenommen. Die Beamten trafen den älteren der beiden Männer vor dem Bahnhof an und stellten bei einer Kontrolle fest, dass er keine gültigen Reisedokumente besaß. Dies führte dazu, dass der Usbeke auf die Dienststelle mitgenommen wurde. Dort ergab sich, dass er eine Ausreiseaufforderung erhalten hatte, die es ihm auftrug, Deutschland bis spätestens 22. September 2024 zu verlassen. Offenbar hatte er sich jedoch nicht daran gehalten und befand sich somit unerlaubt im Land.
Fahndungsliste und rechtliche Konsequenzen
Bei der Überprüfung seiner Identität tauchte sein Name gleich dreimal in der Fahndungsliste auf. Neben zwei Aufenthaltsermittlungen fand die Polizei einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München II. Das Amtsgericht in Garmisch-Partenkirchen hatte den Mann für eine unerlaubte Einreise verurteilt und eine Geldstrafe von 977,50 Euro verhängt, die auch die Verfahrenskosten beinhaltete. Da er nicht in der Lage war, diesen Betrag zu bezahlen, wurde er in eine Justizvollzugsanstalt überstellt.
Im Gegensatz dazu hatte der jüngere Usbeke mehr Glück. Er konnte die ausstehenden Schulden in Höhe von 1.877,50 Euro sofort begleichen, teils in bar, teils mit seiner Visa-Karte. Damit verhinderte er die Vollstreckung des Haftbefehls, der auf einen Strafbefehl des Amtsgerichts Prenzlau wegen des Einschleusens von Ausländern zurückging. Dieses Vorgehen zeigt, wie wichtig es ist, mögliche rechtliche Probleme schnell und effektiv zu klären.
Die Vorfälle werfen Licht auf die Herausforderungen, mit denen Migranten und Flüchtlinge in Deutschland konfrontiert sind. Während einige die Möglichkeit haben, Rechtsprobleme direkt zu lösen, sind andere auf die ungewisse Gefängnisstrafe angewiesen. Diese Situation verdeutlicht die Komplexität der Einwanderungspolitik und den Umgang mit unerlaubtem Aufenthalt.