GörlitzKriminalität und Justiz

Fahndungserfolg: Fünf Männer nach Grenzkontrollen in Görlitz festgenommen

Die Bundespolizei hat im Rahmen vorübergehender Grenzkontrollen auf der BAB 4 bei Görlitz fünf polnische Männer festgenommen, deren Namen aufgrund nicht beglichener Geldstrafen von der Fahndungsliste entfernt werden konnten, was zeigt, wie wichtig die Durchsetzung von Strafzahlungen ist.

In einem überraschenden Wendepunkt in Görlitz konnten die Behörden am Dienstag mehrere festgenommene Männer wieder von der Fahndungsliste streichen. Die Bundespolizei hatte im Zuge verstärkter Grenzkontrollen an der Autobahn, speziell auf der BAB 4, fünf polnische Staatsbürger in Gewahrsam genommen. Ihr gemeinsames Schicksal: unverhoffte Schulden, die sie nun begleichen konnten.

Die Festnahmen ergaben sich aus Vollstreckungshaftbefehlen, die jeweils durch die Nichteinhaltung von Geldstrafen ausgelöst worden waren. Der älteste unter den Festgenommenen, ein 64-jähriger Mann, wurde wegen wiederholter Trunkenheit im Verkehr gesucht. Die Umstände seiner Festnahme veränderten sich schlagartig, als er heute Morgen mit einer Zahlung von 600 Euro aufwartete, um die Strafe sowie die angefallenen Verfahrenskosten zu begleichen.

Die Umstände der Festnahme

Am frühen Morgen geriet ein 36-jähriger Mann ins Visier der Polizisten. Auch er hadert mit der Gesetzgebung, da er eine Geldstrafe von 1.800 Euro auf sich geladen hatte, weil er ohne Führerschein unterwegs war. Die Festnahme war entscheidend für die Klärung seiner finanziellen Verpflichtungen, die er schließlich beglich. Laut Angaben der Behörden war auch er nicht länger ein Sorgenkind der Justiz.

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Schnell folgte die Festnahme eines 27-Jährigen, der ebenfalls auf der Fahndungsliste stand. Er wandte sich an die Ordnungshüter gegen 02:30 Uhr und beglich seine Schulden in Höhe von 1.586 Euro, um seine Reise fortsetzen zu können. Die Alternative wäre ein kurzfristiger Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt gewesen – ein Risiko, das er durch die Bezahlung abwendete.

Eine weitere Festnahme betraf einen 33-jährigen Mann, der nicht unerhebliche Schulden in Höhe von 400 Euro bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg hatte. Interessanterweise war es sein Chef, der ihn unterstützte, indem er den geforderten Betrag an eine Polizeidienststelle überbrachte.

Es ist bemerkenswert, dass der Haftbefehl gegen den 47-Jährigen, der wegen Steuerhinterziehung erlassen wurde, bereits im Mai ausgesprochen worden war. Erst als die Polizei ihn festnahm, wurde ihm klar, dass er diese Verpflichtung ignoriert hatte. Mit einer Zahlung von 1.247,81 Euro stellte er sicher, dass er nicht weiter auf der Fahndungsliste steht.

Die Bundespolizei hat mit diesen Festnahmen nicht nur die Liste der gesuchten Personen verkleinert, sondern auch verdeutlicht, dass jeder, der mit dem Gesetz in Konflikt gerät, seine Verantwortung in einer verhältnismäßig kurzen Zeit nachholen kann. Die rechtzeitige Begleichung der Geldstrafen hat die Männer vor weiteren rechtlichen Konsequenzen bewahrt und verdeutlicht, wie wichtig es ist, die gesetzlichen Anforderungen ernst zu nehmen.

– NAG

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