Dresden. In der sächsischen Landeshauptstadt sorgt die Wahlwerbung einer rechtsextremen Kleinpartei für Aufregung und Verwirrung. Das Plakatieren vor dem Landgericht, das in den letzten Wochen wieder in der öffentlichen Diskussion steht, lässt nicht nur die Gemüter der Bürger, sondern vor allem auch die der Bediensteten am Justizzentrum hochkochen. Während des Kommunal- und Europawahlkampfs im Mai waren gleichermaßen Stimmen laut geworden, die die plakative Präsenz dieser politischen Werbung als problematisch in Frage stellten.
Die sogenannte „Satzung Verfahrensregelung Wahlwerbung“ definiert die Bedingungen, unter denen Wahlwerbung stattfinden darf. Diese Vorschriften sind zwar theoretisch klar, doch in der Praxis bleibt oft wenig von den Regeln übrig. Beispielsweise sollte der Abstand zu staatlichen Einrichtungen wie Rathäusern und Schulen 20 Meter betragen, während es für Religionsgemeinschaften und Friedhöfe sogar 50 Meter sind. Doch das Plakatieren vor dem Justizzentrum geschieht ohne Rücksicht auf diese Vorgaben.
Ein lange währender Konflikt
Im Mai hatten sich bereits Mitarbeiter des Justizapparates wiederholt über die Wahlplakate beschwert. Die auffälligen Sprüche, die teilweise stark polarisieren, wie „Handschellen müssen klicken!“, verunsicherten viele der Beschäftigten im Justizzentrum. Die Stadt reagierte schließlich, als die Drucksituation unerträglich wurde. Nach unzähligen Anfragen und Beschwerden wurde am 4. Juni die Aktion der „Ersatzvornahme“ durchgeführt, bei der die Plakate endlich abgenommen wurden, wie eine betroffene Beschwerdeführerin berichtet.
Doch der Frieden war nur von kurzer Dauer. Nach Beginn des Landtagswahlkampfs hingen erneut die gleichen Wahlwerbungen, die zuvor entfernt wurden, am gleichen Ort. Richter und Staatsanwälte waren genervt und sahen in dieser wiederholten Zurschaustellung der rechtsextremen Botschaften eine klare Missachtung der zuvor eingehaltenen Richtlinien. Anstelle von rechtlicher Klärung herrschte jedoch auch bei der Stadtverwaltung mehr und mehr Tauchstation. Die städtischen Mitarbeiter konnten keine handfeste Antwort auf das Plakatieren vor dem Gericht geben.
Das Rathaus versuchte, in einer fast schon typischen Politiker-Manier zu beruhigen. Man verwies auf die Unabhängigkeit der Gerichte, was bedeutet, dass das Plakatieren dort nicht als illegal angesehen wird. Dieser Standpunkt verwundert, besonders nachdem erst vor weniger als einem Monat die Plakate als inakzeptabel abgenommen wurden. Die Unklarheit in den Aussagen und der Mangel an effektiver Kommunikation tragen zu einem Gefühl von Missmut und Resignation bei den Justizangestellten bei.
Die Zögerlichkeit der städtischen Behörden könnte auch als ein Zeichen gewertet werden, dass eine klare und schnelle Handlung sehr oft an aktuellen politischen Windrichtungen scheitert. So bleibt die Frage im Raum, ob es in Zukunft Besserung gibt oder ob die betroffenen Stellen weiterhin mit diesen politischen Botschaften leben müssen.
– NAG