In Sachsen-Anhalt wird die bevorstehende Reform des Schulgesetzes zunehmend kontrovers diskutiert. Die Städte Halle und Magdeburg äußern Bedenken hinsichtlich der finanziellen Belastungen, die durch die neuen Regelungen entstehen könnten. Doch das Bildungsministerium kontert gemäß Aussagen an MDR SACHSEN-ANHALT, dass die Gastschulbeiträge fallengelassen werden und die Schulträger weiterhin finanziell flexibel agieren können. Die Reform zielt darauf ab, die traditionelle Schulstruktur zu modernisieren und bürokratische Hürden abzubauen.
Die Behauptung, dass die Städte unter der Reform leiden würden, kann das Ministerium nicht nachvollziehen. Es betont, dass die Schulstandorte des zweiten Bildungsweges, die bisher von Halle und Magdeburg verwaltet wurden, künftig dem Land unterstellt werden, was den beiden Städten eine finanzielle Entlastung verspricht. Mietzahlungen des Landes für die genutzten Schulräume sollen dazu führen, dass Halle und Magdeburg sogar finanziell profitieren werden. Die aktuelle Regelung sei überholt und verursache unnötige Kosten sowie Verwaltungsaufwand.
Wichtige Änderungen im neuen Schulgesetz
Ein zentrales Element der neuen Gesetzgebung ist die Einführung einer Mindestschülerzahl. Ab August 2027 müssen Grund- und Gemeinschaftsschulen in den Städten Halle, Magdeburg und Dessau-Roßlau mindestens 25 Schüler pro Jahrgang haben. In ländlichen Gebieten sind für Grundschulen 15 Schüler, für Sekundar- und Gemeinschaftsschulen 20, sowie 25 Schüler für Gesamtschulen und Gymnasien vorgesehen. Ursprünglich hatte Bildungsministerin Eva Feußner (CDU) noch höhere Mindestzahlen für ländliche Schulen angesetzt, aber aufgrund von Einsprüchen, insbesondere vom Landkreistag, wurden diese Pläne verworfen.
Laut der Stadt Magdeburg könnte die neue Regelung vor allem die Gemeinschaftsschulen „GmS Thomas Mann“, „GmS Heinrich Heine“ und „GmS Thomas Müntzer“ gefährden, da sie nicht genügend Schüler aufweisen, um die geforderte Zahl von drei Klassenzügen pro Jahrgang zu erreichen. Im Falle der Schließung müssten diese Schulen auf Sondergenehmigungen hoffen, um weiterhin bestehen zu können.
Wenn man die Situation genauer betrachtet, könnte es laut den Verantwortlichen in Magdeburg in diesem Jahr zu einem Rückgang von bis zu 18 Klassen im Stadtgebiet kommen, falls das neue Schulgesetz bereits jetzt in Kraft wäre. Dies hätte zur Folge, dass Schüler aus abgelegenen Regionen längere Wege zu anderen Schulen in Kauf nehmen müssten, was die Bildungssituation in Sachsen-Anhalt weiter komplizieren könnte.
Die Reaktionen auf diese Reform sind vielfältig. Einige sehen sie als überfällig an, um eine bessere Ressourcennutzung sicherzustellen und Schulen zukunftsfähig zu machen. Andere hingegen befürchten, dass eine zu strenge Regelung die Schulvielfalt gefährdet und den Zugang zur Bildung in ländlichen Gebieten einschränkt.
An dieser Stelle wird deutlich, dass die Diskussion um die Schulgesetzreform in Sachsen-Anhalt noch lange nicht abgeschlossen ist. Die unterschiedlichen Standpunkte zwischen dem Bildungsministerium und den betroffenen Städten verdeutlichen, wie sensibel und komplex das Thema Bildung in der aktuellen politischen Landschaft ist. Weitere Entwicklungen werden mit Spannung erwartet, da die Umsetzung des neuen Schulgesetzes direkten Einfluss auf das Bildungssystem der Region haben wird.
Mehr Informationen zu dem Thema können unter www.mdr.de abgerufen werden.
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