In Sachsen-Anhalt steht die Implementierung einer Bezahlkarte für Geflüchtete bevor. Diese Maßnahme soll den Zugang zu finanziellen Mitteln für Asylbewerber erleichtern, jedoch mit bestimmten Einschränkungen. Einige Verdachtsmomente bezüglich Diskriminierung und der Wirtschaftlichkeit des Projekts durchziehen die Diskussion. Ein limitierter Bargeldbetrag von 50 Euro pro Monat wurde festgelegt, wobei zugleich die Nutzung digitaler Zahlungsmethoden stark eingeschränkt werden soll.
Das Landesinnenministerium hat bekannt gegeben, dass die geplante Bezahlkarte für Flüchtlinge bald in ganz Sachsen-Anhalt eingeführt werden soll. Der Fokus liegt darauf, die Bargeldabhebungen auf maximal 50 Euro zu begrenzen. Diese Entscheidung ist das Ergebnis von Anfragen verschiedener Organisationen, die eine Erhöhung der Bargeldgrenze verlangt hatten. Laut einer Sprecherin des Ministeriums wird eine Ausnahme nur in „existenznotwendigen Fällen“ in Betracht gezogen.
Regelungen zu Bargeldabhebungen
Die Handhabung der Bargeldabhebungen ist in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Während in Sachsen-Anhalt eine maximale Auszahlung von 50 Euro pro Monat festgelegt wurde, erlauben andere Länder wie Bremen und Thüringen, dass Asylsuchende bis zu 120 Euro aus ihren Leistungen abheben können. Es ist zudem geplant, dass keine Überweisungen oder Lastschriften für die Bezahlkarte ermöglicht werden, was das Nutzungsspektrum drastisch reduziert.
Eine Besonderheit bildet das Deutschlandticket. Hierfür gibt es Ausnahmen, damit es mit der Bezahlkarte bezahlt werden kann. Dies wurde nach Rückmeldungen von Nutzern eines Pilotprojekts in Magdeburg entschieden, wo bereits rund 1.000 Menschen die Karte getestet hatten. Diese Testreihe zeigte eine deutliche Verringerung des Verwaltungsaufwands, da Bargeldauszahlungen nicht mehr manuell erfolgen mussten.
Verzögerungen durch Rechtsstreitigkeiten
Die Einführung der Bezahlkarte, die ursprünglich für den Sommer 2024 angekündigt war, hat aufgrund eines Rechtsstreits an Fahrt verloren. Ein Dienstleister, der im Vergabeverfahren für 14 von 16 Bundesländern unterlegen ist, hat rechtliche Schritte eingeleitet. Diese Verzögerungen haben dazu geführt, dass der für Juli geplante Zuschlag nicht erteilt werden konnte, und eine entscheidende juristische Klärung steht noch aus.
Die Grundsatzdiskussion über die Bezahlkarte berührt viele wirtschaftliche und soziale Aspekte. Die Länder hatten im November 2023 in einer Sitzung mit Bundeskanzler Olaf Scholz über die Einführung der Karte entschieden. Diese soll aus einem neutralen und diskriminierenden Design bestehen und kostenlos sein. Kritiker:innen monieren jedoch, dass die Bezahlkarte administrative Herausforderungen mit sich bringt und Geld vor allem in zusätzliche Verwaltungskosten fließen könnte, anstatt in Maßnahmen zur Integration von Geflüchteten.
Die Entwicklungen rund um die Bezahlkarte in Sachsen-Anhalt zeigen die komplexen Herausforderungen und Fragen, die sich im Kontext der Integration von Geflüchteten stellen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickeln wird, insbesondere hinsichtlich der rechtlichen Klärungen und der praktischen Umsetzung der neuen Regelungen. Für weitere Informationen zu diesem Thema bietet www.tagesschau.de umfassende Artikel und Berichte.