Ein bahnbrechendes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen hat die Corona-Notverordnung von 2021 ins Visier genommen! Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens (EVLKS) jubelt, denn das Gericht erklärte die Regelungen, die die Religionsausübung stark einschränkten, für rechtswidrig. Dies wurde am Donnerstag bekannt gegeben, nachdem die Begründung zu dem Urteil vom 24. August 2024 veröffentlicht wurde.
Die umstrittene Verordnung vom 19. November 2021 verlangte von Pfarrern, dass sie bei Seelsorgegesprächen den Impfstatus der Hilfesuchenden überprüfen. Das Gericht stellte klar, dass diese Regelung einen „unverhältnismäßigen Eingriff“ darstellt, der es in kritischen Situationen, wie bei Sterbenden oder schwerkranken Menschen, unmöglich machte, Seelsorge zu leisten. Zudem wurde die Teilnehmerzahl bei Beerdigungen auf maximal 20 Personen beschränkt – auch dies wurde als rechtswidrig eingestuft, da bei anderen Veranstaltungen deutlich mehr Teilnehmer erlaubt waren.
3-G-Regelung bleibt bestehen
Doch nicht alle Regelungen wurden verworfen! Das Gericht bestätigte, dass das 3-G-Prinzip – Zugang nur für geimpfte, getestete oder genesene Personen – mit der Religionsfreiheit vereinbar ist. Die EVLKS betonte, dass sie ihren Gemeinden empfohlen hatte, allen Besuchern, unabhängig von ihrem Impfstatus, vor Ort Testmöglichkeiten anzubieten, um Ausgrenzungen zu vermeiden. Während der Pandemie wurde zudem geraten, Kirchen und Kapellen für individuelle Besuche offen zu halten.
Die Landeskirche hatte bereits am 24. Februar 2022 in einem Normenkontrollverfahren die Überprüfung dieser Regelungen beantragt. Das nun veröffentlichte Urteil des höchsten sächsischen Verwaltungsgerichts bringt frischen Wind in die Diskussion um die Corona-Maßnahmen und deren Auswirkungen auf die Religionsausübung.